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Verpflichtender Hundeführschein in Kraft getreten

Für HalterInnen bestimmter Hunderassen gilt ab sofort der verpflichtende Wiener Hundeführschein
Foto: PID
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Ab 1. Juli 2010 ist die Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes in Kraft getreten, demnach sind HalterInnen von insgesamt 12 Hunderassen dazu verpflichtet, den Wiener Hundeführschein zu absolvieren. Dies gilt auch für Mischlinge dieser Rassen.
Liste der Hunderassen
Alle TierhalterInnen, die davon betroffen sind müssen sich bei der Magistratsabteilung 60 – Veterinäramt im Frontoffice persönlich anmelden. Der Hund ist dabei unbedingt mitzubringen. Der/die HundehalterIn muss mindestens 16 Jahre alt sein, für den Hund gilt ein Mindestalter von 6 Monaten.
Bei der Anmeldung ist zu beachten:
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Ein Personalausweis ist mitzubringen
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Nachweis der Anmeldung zur Hundeabgabe
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Nachweis einer aufrechten Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000,00.
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Eine Erklärung zur Nichtbescholtenheit des/der HundehalterIn ist zu unterschreiben.
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Der Hund muss gechippt sein.
Jene HundehalterInnen die für Ihren hundeführscheinpflichtigen Hund bereits eine freiwilligen Hundeführschein abgelegt haben, können diesen bis zum 30.06.2011 im Veterinäramt kostenlos umschreiben lassen.
Es sind dabei der bestehende Hundeführschein und die oben genannten Nachweise zu erbringen. Der Hund muss nicht mitgebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Verpflichtender Hundeführschein
oder auf der
Amtshelferseite über den verpflichtenden Hundeführschein.
Das Frontoffice des Veterinäramts Wien (MA 60) befindet sich in 1030 Wien, Karl-Farkas-Gasse 16 und ist werktags Monat, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 15 Uhr und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Bei Fragen zum Wiener Hundeführschein senden Sie bitte eine E-Mail an das Veterinäramt Wien oder rufen Sie die Tierschutz-Helpline unter der Telefon Nummer (01) 4000-8060.
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