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Reise nach DEUTSCHLAND |
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- EU-Heimtierausweis
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
- gültige Tollwutimpfung
- Hunde der Rassen Pitbull- Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden. (Dies gilt nicht für Hunde im internationalen Reiseverkehr bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen. Die Eintragung der Chip-Nummer und die Tollwutimpfung im EU-Heimtierausweis muss amtlich beglaubt sein)
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Jungtiere bis 12 Wochen: |
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- EU-Heimtierausweis
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
- Bestätigung des Amtstierarztes, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten worden ist, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein; oder es begleitet seine Mutter, von der es noch abhängig ist.
- Hunde der Rassen Pitbull- Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden. (Dies gilt nicht für Hunde im internationalen Reiseverkehr bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen.)
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Rückreise nach Österreich |
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- EU-Heimtierausweis
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 Übergangszeit ist nur noch der Chip gültig)
- gültige Tollwutimpfung
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Jungtiere bis 12 Wochen: |
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Einfuhr/Import nach Österreich |
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- EU-Heimtierausweis
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 Übergangszeit ist nur noch der Chip gültig)
- gültige Tollwutimpfung
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Jungtiere bis 12 Wochen: |
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- EU-Heimtierausweis
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
- Bescheinigung des Amtstierarztes, dass das Tier an seinem Geburtsort gehalten wurde, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen ist; oder es begleitet seine Mutter, von der es noch abhängig ist
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Spezielle Erfordernisse |
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Druckversion
Stand: 26.08.2009 | 13:22h, alle Angaben ohne Gewähr |
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  | Reisen mit Heimtieren
Für das Verreisen in das Ausland mit Hund, Katze oder Frettchen sind die unterschiedlichsten Bestimmungen zu beachten. Das neue Service des Veterinäramts Wien (MA 60) bietet Ihnen alphabetisch aufgelistet einen Überblick über die Bestimmungen für die wichtigsten und am häufigsten besuchten Reiseländer.
Sie sind geordnet nach Einreisebestimmungen in den gewünschten Staat und in Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich. Sie finden hier auch die Bestimmungen, wenn Sie von einem Jungtier begleitet werden oder ein Tier nach Österreich neu einführen oder importieren wollen.
Die Auflistungen beziehen sich ausschließlich auf Tiere im privaten Reiseverkehr mit maximal fünf Tieren. Gewerbliches Ein- und Ausführen von Tieren wurde nicht berücksichtigt, diese Informationen können beim Veterinäramt Wien (MA 60) direkt erfragt werden.
Den für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU unbedingt notwendigen Heimtierausweis sowie den elektronischen Chip für die Kennzeichnung Ihres Tieres erhalten sie bei jedem praktischen Tierarzt. Wenn ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt wird, wenden Sie sich in Wien bitte an das Veterinäramt (MA 60) in allen anderen Bundesländern an den zuständigen Amtstierarzt.
Für alle Fragen und Auskünfte darüber hinaus erhalten Sie Auskünfte bei der Tierschutz-Helpline Tel.: (01) 4000-8060 oder mit E-Mail.
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