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Israel
Übersicht
Reise nach ISRAEL
  • EU-Heimtierausweis
  • gültige Tollwutimpfung
  • Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als sieben Tage
  • Erklärung des Besitzers, dass sich das Tier währende der letzten 90 Tage vor der Einfuhr nach Israel unter seiner Obhut befand
Jungtiere bis 12 Wochen:
  • nicht erlaubt
Rückreise nach Österreich
  • EU-Heimtierausweis
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • gültige Tollwutimpfung
  • bereits vor dem Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung mit positiven Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist eine Rückreise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von drei Monaten möglich

Jungtiere bis 12 Wochen:

  • Nicht möglich
Einfuhr/Import nach Österreich
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • gültige Tollwutimpfung
  • Tollwut-Antikörperbestimmung mit positivem Ergebnis frühestens 30 Tag nach der Tollwutimpfung und mindestens drei Monate vor der Einfuhr
  • Amtstierärztlich bestätigte EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren

Jungtiere bis 12 Wochen:

  • Einfuhr nicht möglich
Spezielle Erfordernisse
  • Keine bekannt

Druckversion

Stand: 07.01.2010 | 15:07h, alle Angaben ohne Gewähr



Reisen mit Heimtieren

Für das Verreisen in das Ausland mit Hund, Katze oder Frettchen sind die unterschiedlichsten Bestimmungen zu beachten. Das neue Service des Veterinäramts Wien (MA 60) bietet Ihnen alphabetisch aufgelistet einen Überblick über die Bestimmungen für die wichtigsten und am häufigsten besuchten Reiseländer.

 

Sie sind geordnet nach Einreisebestimmungen in den gewünschten Staat und in Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich. Sie finden hier auch die Bestimmungen, wenn Sie von einem Jungtier begleitet werden oder ein Tier nach Österreich neu einführen oder importieren wollen.

Die Auflistungen beziehen sich ausschließlich auf Tiere im privaten Reiseverkehr mit maximal fünf Tieren. Gewerbliches Ein- und Ausführen von Tieren wurde nicht berücksichtigt, diese Informationen können beim Veterinäramt Wien (MA 60) direkt erfragt werden.

Den für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU unbedingt notwendigen Heimtierausweis sowie den elektronischen Chip für die Kennzeichnung Ihres Tieres erhalten sie bei jedem praktischen Tierarzt. Wenn ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt wird, wenden Sie sich in Wien bitte an das Veterinäramt (MA 60) in allen anderen Bundesländern an den zuständigen Amtstierarzt.

Für alle Fragen und Auskünfte darüber hinaus erhalten Sie Auskünfte bei der Tierschutz-Helpline Tel.: (01) 4000-8060 oder mit E-Mail.

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