- EU-Heimtierausweis
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder lesbare Tätowierung. (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
- Gültige Tollwutimpfung
Weiters gelten für dieses Land bis mindestens 31. Dezember 2011 folgende Sonderbestimmungen:
Im EU-Heimtierausweis ist zusätzlich vom behandelnden Tierarzt einzutragen:
- Tollwut-Antikörperbestimmung (zum Nachweis einer wirksamen Krankheitsabwehr)
Nach der letztenTollwutimpfung 30 Tage Wartezeit bis zur Blutentnahme für die Tollwut-Antikörperbestimmung. Sechs Monate Wartezeit nach der Tollwut-Antikörperbestimmung (es gilt der Tag der Blutentnahme) bis zur Einreise .
- Behandlung gegen Bandwürmer und Ektoparasiten (gegen Flöhe) innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor der Einreise
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