- EU-Heimtierausweis
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder lesbare Tätowierung. (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
- Gültige Tollwutimpfung
- Die Chipung und die Tollwutimpfung dürfen am gleichen Termin erfolgen. Keinesfalls darf die im Heimtierpass eingetragene Tollwutimpfung datumsmäßig vor der Chipung erfolgt sein, da dann die Einreise verweigert wird.
Weiters gelten für dieses Land bis mindestens 31. Dezember 2011 folgende Sonderbestimmungen:
Im EU-Heimtierausweis ist zusätzlich vom behandelten Tierarzt einzutragen:
- Tollwut-Antikörperbestimmung (zum Nachweis einer wirksamen Krankheitsabwehr)
Nach der letztenTollwutimpfung 30 Tage Wartezeit bis zur Blutentnahme für die Tollwut-Antikörperbestimmung. Sechs Monate Wartezeit nach der Tollwut-Antikörperbestimmung (es gilt der Tag der Blutentnahme) bis zur Einreise.
- Behandlung gegen Bandwürmer und Ektoparasiten (gegen Flöhe) innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor der Einreise
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