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Für ungeimpfte Tiere unter drei Monaten ist die Einfuhr nach Österreich gestattet wenn:
- EU-Heimtierausweis
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
- Bescheinigung des Amtstierarztes, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten worden ist, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein; oder es begleitet seine Mutter, von der es noch abhängig ist.
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