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Es gelten die selben Bestimmungen wie für Frankreich, da die Einreise nur über Frankreich erfolgen kann.
- EU-Heimtierpass
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
- gültige Tollwutimpfung
Frankreich untersagt die Einreise von sogenannten Kampfhunden der 1. Kategorie (Staffordshire Terrier, American staffordshire Terrier, Mastiff, Tosa und morphologisch ähnliche Hunde) und in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Hunde der 2. Kategorie (Wach- und Schutzhunde): die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 1. Kategorie sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch eingetragen ist. Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Hunde der 2. Kategorie müssen an öffentlichen Plätzen, Straßen und öffentlichen Verkehrsmitteln von einem Volljährigen geführt werden, sowie Maulkorb und Leine tragen.
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