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Reise nach MONACO
 

Es gelten die selben Bestimmungen wie für Frankreich, da die Einreise nur über Frankreich erfolgen kann.

  • EU-Heimtierpass
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • gültige Tollwutimpfung

Frankreich untersagt die Einreise von sogenannten Kampfhunden der 1. Kategorie (Staffordshire Terrier, American staffordshire Terrier, Mastiff, Tosa und morphologisch ähnliche Hunde) und in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Hunde der 2. Kategorie (Wach- und Schutzhunde): die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 1. Kategorie sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch eingetragen ist. Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Hunde der 2. Kategorie müssen an öffentlichen Plätzen, Straßen und öffentlichen Verkehrsmitteln von einem Volljährigen geführt werden, sowie Maulkorb und Leine tragen.

 

  Jungtiere bis 12 Wochen:
 
  • Nicht erlaubt.
Rückreise nach Österreich
 
  • EU-Heimtierpass
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • gültige Tollwutimpfung

 

Jungtiere bis 12 Wochen:

 
  • Nicht möglich
Einfuhr/Import nach Österreich
 
  • EU-Heimtierausweis oder amtstierärztlich bestätigte EU - Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • gültige Tollwutimpfung

 

 

Jungtiere bis 12 Wochen:

 
  • EU-Heimtierausweis
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • Bescheinigung des Amtstierarztes, dass das Tier an seinem Geburtsort gehalten wurde, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen ist; oder es begleitet seine Mutter, von der es noch abhängig ist

 

Spezielle Erfordernisse
  • Nicht bekannt

Druckversion

Stand: 07.01.2010 | 14:51h, alle Angaben ohne Gewähr



Reisen mit Heimtieren

Für das Verreisen in das Ausland mit Hund, Katze oder Frettchen sind die unterschiedlichsten Bestimmungen zu beachten. Das neue Service des Veterinäramts Wien (MA 60) bietet Ihnen alphabetisch aufgelistet einen Überblick über die Bestimmungen für die wichtigsten und am häufigsten besuchten Reiseländer.

 

Sie sind geordnet nach Einreisebestimmungen in den gewünschten Staat und in Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich. Sie finden hier auch die Bestimmungen, wenn Sie von einem Jungtier begleitet werden oder ein Tier nach Österreich neu einführen oder importieren wollen.

Die Auflistungen beziehen sich ausschließlich auf Tiere im privaten Reiseverkehr mit maximal fünf Tieren. Gewerbliches Ein- und Ausführen von Tieren wurde nicht berücksichtigt, diese Informationen können beim Veterinäramt Wien (MA 60) direkt erfragt werden.

Den für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU unbedingt notwendigen Heimtierausweis sowie den elektronischen Chip für die Kennzeichnung Ihres Tieres erhalten sie bei jedem praktischen Tierarzt. Wenn ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt wird, wenden Sie sich in Wien bitte an das Veterinäramt (MA 60) in allen anderen Bundesländern an den zuständigen Amtstierarzt.

Für alle Fragen und Auskünfte darüber hinaus erhalten Sie Auskünfte bei der Tierschutz-Helpline Tel.: (01) 4000-8060 oder mit E-Mail.

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