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Großbritannien - Vereinigtes Königreich
Übersicht
Reise nach GROSSBRITANIEN - VEREINIGTES KÖNIGREICH
 
  • EU-Heimtierausweis
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder lesbare Tätowierung. (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • Gültige Tollwutimpfung 
  • Die Chipung und die Tollwutimpfung dürfen zum gleichen Termin erfolgen. Keinesfalls darf jedoch aus dem Heimtierpass hervorgehen,dass die Impfung datumsmäßig vor der Chipung erfolgt ist, da dann die Einreise verweigert wird.

Weiters gelten für dieses Land bis mindestens 31. Dezember 2011 folgende Sonderbestimmungen:

Im EU-Heimtierausweis ist zusätzlich vom behandelten Tierarzt einzutragen:

  • Tollwut-Antikörperbestimmung (zum Nachweis einer wirksamen Krankheitsabwehr).  

 Die Blutabnahme dafür darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden. Bis zur Einreise ist dann noch eine  Wartezeit  von 6 Monaten einzuhalten (es gilt der Tag der Blutentnahme).

  • Behandlung gegen Bandwürmer und Ektoparasiten (gegen Flöhe) innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor der Einreise

Einreise nur über vorgeschriebene Routen (See-, Land- oder Luftweg) gestattet, Änderungen sind jederzeit möglich, daher wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über die einschlägigen Bestimmungen (www.defra.gov.uk) zu informieren oder sich mit der Botschaft in Verbindung zu setzen.

 

  Jungtiere bis 12 Wochen:
 
  • Nicht erlaubt
Rückreise nach Österreich
 
  • EU-Heimtierausweis
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder lesbare Tätowierung. (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • Gültige Tollwutimpfung

 

Jungtiere bis 12 Wochen:

 
  • Nicht möglich
Einfuhr/Import nach Österreich
 
  • EU-Heimtierausweis
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder lesbare Tätowierung. (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • Gültige Tollwutimpfung

 

 

Jungtiere bis 12 Wochen:

 
  • EU-Heimtierausweis
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • Bescheinigung des Amtstierarztes, dass das Tier an seinem Geburtsort gehalten wurde, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen ist; oder es begleitet seine Mutter, von der es noch abhängig ist

 

Spezielle Erfordernisse
  • Nicht bekannt

Druckversion

Stand: 11.06.2010 | 11:19h, alle Angaben ohne Gewähr



Reisen mit Heimtieren

Für das Verreisen in das Ausland mit Hund, Katze oder Frettchen sind die unterschiedlichsten Bestimmungen zu beachten. Das neue Service des Veterinäramts Wien (MA 60) bietet Ihnen alphabetisch aufgelistet einen Überblick über die Bestimmungen für die wichtigsten und am häufigsten besuchten Reiseländer.

 

Sie sind geordnet nach Einreisebestimmungen in den gewünschten Staat und in Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich. Sie finden hier auch die Bestimmungen, wenn Sie von einem Jungtier begleitet werden oder ein Tier nach Österreich neu einführen oder importieren wollen.

Die Auflistungen beziehen sich ausschließlich auf Tiere im privaten Reiseverkehr mit maximal fünf Tieren. Gewerbliches Ein- und Ausführen von Tieren wurde nicht berücksichtigt, diese Informationen können beim Veterinäramt Wien (MA 60) direkt erfragt werden.

Den für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU unbedingt notwendigen Heimtierausweis sowie den elektronischen Chip für die Kennzeichnung Ihres Tieres erhalten sie bei jedem praktischen Tierarzt. Wenn ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt wird, wenden Sie sich in Wien bitte an das Veterinäramt (MA 60) in allen anderen Bundesländern an den zuständigen Amtstierarzt.

Für alle Fragen und Auskünfte darüber hinaus erhalten Sie Auskünfte bei der Tierschutz-Helpline Tel.: (01) 4000-8060 oder mit E-Mail.

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