- EU-Heimtierausweis
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder lesbare Tätowierung. (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
- Gültige Tollwutimpfung
- Die Chipung und die Tollwutimpfung dürfen zum gleichen Termin erfolgen. Keinesfalls darf jedoch aus dem Heimtierpass hervorgehen,dass die Impfung datumsmäßig vor der Chipung erfolgt ist, da dann die Einreise verweigert wird.
Weiters gelten für dieses Land bis mindestens 31. Dezember 2011 folgende Sonderbestimmungen:
Im EU-Heimtierausweis ist zusätzlich vom behandelten Tierarzt einzutragen:
- Tollwut-Antikörperbestimmung (zum Nachweis einer wirksamen Krankheitsabwehr).
Die Blutabnahme dafür darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden. Bis zur Einreise ist dann noch eine Wartezeit von 6 Monaten einzuhalten (es gilt der Tag der Blutentnahme).
- Behandlung gegen Bandwürmer und Ektoparasiten (gegen Flöhe) innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor der Einreise
Einreise nur über vorgeschriebene Routen (See-, Land- oder Luftweg) gestattet, Änderungen sind jederzeit möglich, daher wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über die einschlägigen Bestimmungen (www.defra.gov.uk) zu informieren oder sich mit der Botschaft in Verbindung zu setzen.
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