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Reise nach ISLAND
 

Äußerst strenge Einreisebestimmungen für Tiere:

  • Importgenehmigung unter bestimmten Voraussetzungen und nur auf Empfehlung des Leiters des isländischen Veterinäramtes: abhängig von Herkunftsland, Impfungen, Untersuchungsbescheinigungen und/oder Behandlungsbestätigungen betreffend verschiedener infektiöser oder parasitärer Erkrankungen, Wesenstest u.v.m.
  • Quarantäne von mindestens 4 Wochen (Antritt der Quarantäne nur zu bestimmten Terminen einmal im Monat möglich).
    daher keine Genehmigung für Personen, die sich nur kurze Zeit in Island aufhalten wollen.
  • Keine Einfuhr folgender Hunderassen und deren Mischungen: Pit Bull Terrier/Staffordshire Bull Terrier, Fila Brasileiro, Toso Inu, Dogo Argentino, Mischlinge zwischen Hund und Wolf, eventuell andere Hunderassen nach Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums
  • Informationen unter www.stjr.is/lan
  Jungtiere bis 12 Wochen:
 
  • Einfuhr von Jungtieren erst ab einem Alter von 5 Monaten möglich
Rückreise nach Österreich
 
  • EU - Heimtierpass
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • Gültige Tollwutimpfung

Jungtiere bis 12 Wochen:

 
  • Rückreise nicht möglich
Einfuhr/Import nach Österreich
 
  • EU - Heimtierpass oder EU-Einfuhrbescheinigung
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • Gültige Tollwutimpfung
 

Jungtiere bis 12 Wochen:

 
  • Die Einfuhr von nicht geimpften Tieren unter 3 Monaten ist nur mittels schriftlichem Antrag an das Bundesministerium (Link einfügen) für Gesundheit  Abteilung II/ B 5: Tiergesundheit, Handel mit lebenden Tieren und Veterinärrecht - möglich
Spezielle Erfordernisse
  • Nicht bekannt

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Stand: 07.01.2010 | 15:04h, alle Angaben ohne Gewähr



Reisen mit Heimtieren

Für das Verreisen in das Ausland mit Hund, Katze oder Frettchen sind die unterschiedlichsten Bestimmungen zu beachten. Das neue Service des Veterinäramts Wien (MA 60) bietet Ihnen alphabetisch aufgelistet einen Überblick über die Bestimmungen für die wichtigsten und am häufigsten besuchten Reiseländer.

 

Sie sind geordnet nach Einreisebestimmungen in den gewünschten Staat und in Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich. Sie finden hier auch die Bestimmungen, wenn Sie von einem Jungtier begleitet werden oder ein Tier nach Österreich neu einführen oder importieren wollen.

Die Auflistungen beziehen sich ausschließlich auf Tiere im privaten Reiseverkehr mit maximal fünf Tieren. Gewerbliches Ein- und Ausführen von Tieren wurde nicht berücksichtigt, diese Informationen können beim Veterinäramt Wien (MA 60) direkt erfragt werden.

Den für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU unbedingt notwendigen Heimtierausweis sowie den elektronischen Chip für die Kennzeichnung Ihres Tieres erhalten sie bei jedem praktischen Tierarzt. Wenn ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt wird, wenden Sie sich in Wien bitte an das Veterinäramt (MA 60) in allen anderen Bundesländern an den zuständigen Amtstierarzt.

Für alle Fragen und Auskünfte darüber hinaus erhalten Sie Auskünfte bei der Tierschutz-Helpline Tel.: (01) 4000-8060 oder mit E-Mail.

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