
Schwerpunktkontrollen bei Hunden

© Foto: Fürthner
Im Frühjahr führt die Wiener Polizei zusammen mit der Abteilung Veterinäramt & Tierschutz (MA 60) Schwerpunktkontrollen in Sachen Hundehaltung in Wien durch. Sie legt in den kommenden Wochen verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Auftakt der Aktion war am 16. April 2012 im Erholungsgebiet am Wienerberg, wo traditionell sehr viele Hundebesitzerinnen und -besitzer mit ihren Vierbeinern unterwegs sind.
Tierschutzstadträtin Ulli Sima:
"Mir geht es um das friedliche Miteinander von Mensch und Hund in unserer Stadt und die Erfahrungen zeigen uns, dass es immer wieder wichtig ist, die Hundehalter an ihre Verpflichtungen und an die Spielregeln zu erinnern."
Im Zentrum stehen in den nächsten beiden Wochen wieder die Leinen- beziehungsweise Maulkorbpflicht. Auch das Chippen wird kontrolliert. Inkludiert sind bei den Kontrollen natürlich auch wieder die Pflichten der Kampfhundehalterinnen und -halter.
Bislang haben 4.363 Besitzerinnen und Besitzer von sogenannten Kampfhunden die Prüfung positiv absolviert, die Abwicklung läuft absolut problemlos. Die Regelungen zum verpflichtenden Hundeführschein kontrolliert die Polizei das ganze Jahr über streng.
Verpflichtender Hundeführschein
Leinen- oder Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten
In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo üblicherweise viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.
Chippflicht seit 1. Jänner 2010
Seit 1. Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet sein. Mit dem Chip können entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde schneller gefunden werden. Der Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, die in eine bundeseinheitliche Datenbank eingetragen werden muss.
Elektronische Kennzeichnungspflicht für Hunde
Textquelle: Rathauskorrespondenz
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