
Wiener Polizei und Veterinäramt kontrollieren Hundehaltung in Wien

Seit Montag legt die Wiener Polizei mit Unterstützung des Veterinäramtes der Stadt Wien wieder verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Sachen Hundehaltung. Insbesondere wird die nächsten beiden Wochen im Rahmen von Schwerpunktkontrollen die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht, aber auch das Chippen kontrolliert. Neu bei den Kontrollen sind die Pflichten der Kampfhundehalter. Seit 1. Juli gilt in Wien für gewisse Hunde eine Führscheinpflicht, für jene Hunde, die noch keine Prüfung absolviert haben, gilt Maulkorbpflicht. Bis zum 30. Juni 2011 müssen alle "Kampfhunde" einen Führschein absolviert haben.
Umweltstadträtin Ulli Sima, Tierschutzstadträtin Sandra Frauenberger und Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Wiener Polizei, haben die Schwerpunkte der aktuellen Kontrollen heute im Prater vorgestellt. "Unser gemeinsames Anliegen ist es, dass das Zusammenleben von Mensch und Hund in Wien konfliktfrei abläuft. Dazu müssen gewisse Regeln eingehalten und auch kontrolliert werden", so Sima und Frauenberger, die sich in diesem Zusammenhang bei der Wiener Polizei für die langjährige und gute Zusammenarbeit bedankten.
Leinen- oder Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten
In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.
Fast 900 Führscheine für "Kampfhunde" bereits ausgestellt
Nach dem überwältigenden Votum bei der Wiener Volksbefragung, bei der sich 89 % der Wienerinnen und Wiener für einen verpflichtenden Hundeführschein für Kampfhunde ausgesprochen haben, gilt in Wien seit 1. Juli für sogenannte "Kampfhunde" die Führscheinpflicht. 884 Kampfhundebesitzer haben bereits einen verpflichtenden Führschein, die Abwicklung funktioniert bestens. Derzeit sind 161 weitere für die Prüfung angemeldet. Es gilt ein Jahr Übergangsfrist für jene Hundebesitzer, die ihren Kampfhund schon vor dem 1. Juli hatten. Bis zur Absolvierung der Prüfung gilt für Kampfhunde Maulkorbpflicht. Diese wird von der Polizei auch kontrolliert.
Chippflicht seit 1. Jänner 2010
Seit 1. Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet sein.
Diese neue Regelung bringt sowohl den HundebesitzerInnen als auch den Tieren selbst große Vorteile. Denn mit dem Chip können entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde schneller gefunden werden. Damit wird großes Tierleid erspart.
Der Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, die in eine bundeseinheitliche Datenbank eingetragen werden muss. Die Eintragung kann von der/dem behandelnden Tierärztin/Tierarzt vorgenommen werden oder es können die Daten von der Behörde, in Wien vom Veterinäramt, der Magistratsabteilung 60, eingetragen werden.
Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu chippen. Alle HundehalterInnen müssen binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, nach der Einreise oder nach der Weitergabe des Hundes für die Eintragung ihrer Daten und der des Hundes in die Datenbank Sorge tragen. Das Einsetzen des Chips und das Ausstellen des EU-weiten Heimtierausweises für das Tier besorgen alle praktischen TierärztInnen. Der Mikrochip hält ein Leben lang und ist nicht gesundheitsschädlich, das Einsetzen ist mit einer Impfung für das Tier vergleichbar.
Im Vordergrund steht die Aufklärung - aber auch Strafen drohen
Die aktuelle Schwerpunktaktion soll den Wiener Hundehaltern die Regeln wieder verstärkt in Erinnerung rufen. Erinnert werden soll dabei auch an die 153 Hundeverbotszonen in Wien, das Hundeverbot auf Spielplätzen, Friedhöfen, im gesamten Lainzer Tiergarten und auf den Steinhofgründen. Daneben gibt es aber mehr als 120 Hundezonen mit einer Gesamtfläche von 830.000 m2.
Die Wiener Polizei setzt dabei auf Aufklärung. "Hundehaltern, die sich als uneinsichtig erweisen, steht ein Organmandat oder eine Anzeige ins Haus", erläutert Peter Goldgruber von der Wiener Polizei bei der heutigen Präsentation der Schwerpunktaktion im Prater abschließend.
Text: Rathauskorrespondenz (Auszug)
Links zu diesem Thema:
Freiwilliger Wiener Hundeführschein
Verpflichtender Wiener Hundeführschein
Foto: v.li.n.re.: Peter Goldgruber von der Wiener Polizei, StRin Ulli Sima, Hundebesitzerin Krischanitz mit Hund Lambada und StR Sandra Frauenberger, © Christian Houdek.
Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesem Artikel:
*) Bitte stellen Sie sicher, dass alle mit * gekennzeichneten Felder ausgefüllt sind.
Bisherige Meinungen zu diesem Artikel
...... am 06.06.2011, 23:18hIch mochte sie darauf hinweisen das in unserer Siedlung Maria Ellend haslau in der Landstraße (gelbes Haus rechte seite soll eine pension sein,neben einem Neubau) ausländer wohnen die seit über einem Jahr einen wirklich süßen Hund halten der mittelgrosse sehr freundliche Hund Männchen wird bei jedem Wetter Hitze Kälte regen Sturm im Garten an einer Kette gehalten er darf nie frei laufen immer an der Kette er winselt und jammert wahrscheinlich auch wegen Hunger... Anscheinend hat im Winter schon jemand die Polizei informiert es ist aber nichts passiert!! mich ärgert es so sehr denn das ist Tierquälerei meine Mail Adresse ist falsch denn ich möchte anonym bleiben Dankeschön
