Tierschutz in Wien
 
 

Vogelfütterung im Winter – gibt es gesetzliche Bestimmungen?

Richtiges Füttern von Vögeln ist erlaubt, Verunreinigungen sind jedoch im Interesse aller zu vermeiden.
Vogelfütterung im Winter – gibt es gesetzliche Bestimmungen?
© Wikipedia

Grundsätzlich ist die Winterfütterung von Singvögeln in Wien nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Wer jedoch an öffentlichen Orten oder an nichtöffentlichen Orten, die von mehrere Personen genützt werden, Vögel füttert, hat darauf zu achten, dass dies im Einklang mit den Wiener Reinhaltungsvorschriften (Wiener Reinhaltegesetz bzw. Wiener Reinhalteverordnung) geschieht.

Das Futter soll daher nicht so ausgebracht werden, dass die betreffende Örtlichkeit verunreinigt wird oder dass Ungeziefer angelockt wird. Wer den Vögeln Futter in geeigneten Futterhäuschen oder –silos anbietet, entspricht sicherlich diesen Bestimmungen und sorgt darüber hinaus dafür, dass es die Tiere in hygienisch einwandfreier Form erhalten.

Einen Sonderfall stellt die Fütterung von Wasservögeln in Wien dar. Hier ist durch eine Verordnung des Magistrats geregelt, dass an der Alten Donau und dem Kaiserwasser das Füttern von 1. März bis 1. November verboten ist. Dieser Verordnung liegt der Schutz des Gewässers zugrunde, welches durch zusätzliche Fütterung in der warmen Jahreszeit kippen könnte.

Trotz der Erlaubnis, die Wasservögel im Winter zu füttern, sollte jeder Tierfreund aber darauf achten, nur bei Bedarf zu füttern und nur geeignetes Futter in Mengen und Darreichungsformen anzubieten, die sie auch aufnehmen können.

 

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesem Artikel:





*) Bitte stellen Sie sicher, dass alle mit * gekennzeichneten Felder ausgefüllt sind.
 
© 2012 Veterinäramt & Tierschutz der Stadt Wien | Impressum | Benutzerhinweise
made_by_artware_PA.png