Tierschutz in Wien
 
 

Ungewöhnlicher Tierfund in Wien

Stinktier von Gartenbesitzerin aufgefunden
Ungewöhnlicher Tierfund in Wien

Nicht schlecht staunte eine Gartenbesitzerin, als sie unlängst auf ihrem Grundstück ein Stinktier (Skunk) entdeckte, das sich dort versteckt hatte. Auch für die Tierärzte des Veterinäramtes klang die Fundmeldung zunächst unglaublich, bis sich das geborgene Tier tatsächlich als entlaufener Skunk herausstellte.
Das Tier wurde bereits von seinen Eigentümern vermisst und konnte diesen bald zurückgegeben werden.

Stinktiere sind nicht umsonst seltene Heimtiere: Sie sind im Österreichischen Tierschutzgesetz als Wildtiere mit besonderen Haltungsansprüchen definiert und brauchen ein mindestens 20m² großes und 2m hohes Außengehege. Dieses Gehege muss unter anderem mit Naturboden, Schlafhöhlen, Kletterästen, Steinen, Wurzeln und natürlicher Vegetation ausgestattet sein. Die Tiere müssen mindestens paarweise gehalten werden. Als Futter sind ihnen als Bestandteil ihrer gemischten Kost auch ganze Futtertiere anzubieten.

Die Haltung von Stinktieren ist meldepflichtig.
 
Sollten Sie trotz der aufwendigen Haltungsbedingungen Interesse an Stinktierhaltung haben, noch ein wichtiges Detail zum Schluss: Die operative Entfernung der Stinkdrüsen von Skunks ist gesetzlich verboten!

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie die Tierschutz - Helpline des Veterinäramts Wien unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.
 

 

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