
Oberster Gerichtshof erlaubt Katzen das Streunen

© MA60/archiv
Der beklagte Rumer freut sich mit seiner Katze über das OGH-Urteil. Stein des Anstoßes waren die beiden Katzen Mogli und Minki und deren Ausflüge in Nachbars Gefilde. Der betroffene Nachbar hatte die Katzenhalter auf Unterlassung geklagt: Sie sollen das Streunen ihrer Katzen unterbinden. Der Nachbar bekam sowohl in erster Instanz beim zuständigen Bezirksgericht als auch am Landesgericht Innsbruck als Berufungsgericht recht.
Konträre Sicht über Größe der Katzen
Dem Urteil des Bezirksgerichts zufolge seien Katzen zu den „größeren Tieren“ wie Hunde, Schafe und Ziegen zu zählen. Es komme nicht darauf an, ob deren Eindringen auf fremde Grundstücke ortsüblich sei. Vielmehr könne der Grundstückseigentümer alleine entscheiden, ob er Katzen dulde oder nicht. Das Landesgericht bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts in vollem Umfang, ließ aber gleichzeitig eine Revision an den OGH zu.
Der OGH wies das Klagebegehren des Nachbarn mit der Begründung ab, dass Katzen zu den „kleinen Tieren“ zählen. Der Nachbar könne sich dagegen nur wehren, wenn das Eindringen in einem Ausmaß erfolge, das über das Ortsübliche hinausgehe und zu einer wesentlichen Beeinträchtigung führe.
Ortsübliche Grenze nicht überschritten
Nach Ansicht des OGH überschreitet das Eindringen von zwei Katzen aber nicht die gesetzliche Grenze der Ortsüblichkeit, so Anwalt Johannes Margreiter, der gegen das Urteil des Landesgerichts berufen hatte: „Mogli und Minki und Tausende weitere freilaufende Katzen in Österreich sind damit gerettet und können weiterhin im Rahmen der Ortsüblichkeit durch Gärten und Wiesen streunen“, so Margreiter.
Text: ORF
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Bisherige Meinungen zu diesem Artikel
Riederer Manuela am 11.12.2011, 11:33hFinde ich genial, habe auch zwei Katzen und eine Wohnung mit Garten. Ich ging die letzten 3 Jahre durch die Hölle da ich auch so einen netten Nachbar :-( habe. Der sich eingebildet hat ich müsste mir einen neuen 2m hohen Zaun beschaffen, ja und er hat mich auch bei der Wohnungsgenossenschaft zum schlechten Menschen gemacht.Das war ein Kampf nicht lustig. Besonders schlimm war es für mich im Sommer (Terassentüre geöffnet ) ist ja mein gutes Recht, sogar da meinte er ich muss die Türe geschlossen halten wegen der Katzen.Ich darf gar nicht mehr daran denken wieviele Stunden ich meinen Katzen nachgegangen bin um meine Ruhe zu haben. Ich möchte Hr. Johannes Magreiter meinen DANK aussprechen mein nachgehen hat ein ENDE.Ich kann auch mal ganz gemütlich in meiner Liege relaxen die Sonne genießen, mit Freunden reden und Kaffee trinken. MfG Gerda Krejci am 04.12.2011, 12:46h
Ein wahrlich positives Urteil. Endlich einmal eine
tierfreundliche Entscheidung von Gerichtsseite.
MfG
Gerda Krejci
