
Maulkorb und Leine in den Öffis

© Wiener Linien/Zinner
BesitzerInnen von Hunden, die öffentliche verkehrsmittel benutzen wollen, müssen die Sicherheitsvorschriften einhalten:
Wer mit seinem Hund sicher und der Hausordnung entsprechend in den Öffis unterwegs sein will, benutzt Maulkorb und Leine. Für kleine Hunde oder Hunde, für die es keinen Maulkorb gibt (beispielsweise Mops), ist ein tiergerechter Transportbehälter nötig.
Generell sehen die Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes vor, dass Hunde an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen ist, mit einem Maulkorb zu versehen sind. Dabei werden öffentliche Verkehrsmittel dezidiert genannt.
Außerdem ist bei den Wiener Linien für den Transport von Hunden ein Halbpreisfahrschein, wie für Kinder, zu lösen. BesitzerInnen einer Jahreskarte können das Tier kostenlos transportieren.
Die MA 60 – Veterinäramt & Tierschutz empfiehlt daher, um Probleme mit anderen Fahrgästen und um Bissverletzungen zu vermeiden, das Leinen- und Maulkorbgebot im Interesse aller unbedingt zu beachten.
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Bisherige Meinungen zu diesem Artikel
Stefan am 19.10.2011, 08:49hLiebe Fr. Maierhofer,
in dem Artikel steht NIRGENDWO das sich die Beißkorb und Leinenpflicht auf "normale" Bürder bezieht. Selbstverständlich ist das auch auf Obdachlose bzw. deren Hunde anzuwenden. Bitte den Artikel nochmals lesen und dann nachdenken bzw. schreiben das das Paradox ist... Claudia Maierhofer am 13.09.2011, 05:20h
Sehr geehrte Damen und Herren !
Ihre Sicherheit ist paradox Sie verlangen von den normal Bürgern Beißkorb und Leine und die obdachlosen spatzieren am Karslplatz und fahren auch in den U Bahnen ohne Beißkörbe und Leinen teilweise mit Pit Pulls also bitte wen wollen Sie hier veräppeln denke mal den Normal Bürger weil der hat ja einkommen nicht !!
Claudia Maierhofer
