Tierschutz in Wien
 
 

Listenhunde in Wien zu Gast

Seit 1. Juli 2010 gilt in Wien der verpflichtende Hundeführschein für zwölf Hunderassen und ihre Mischlinge. Bei den genannten Rassen handelt es sich um:
Listenhunde in Wien zu Gast

Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler sowie Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff).

Inhalt der neuen Regelung ist, dass diese hundeführscheinpflichtigen Hunde in Wien nur noch mit einem gültigen Wiener Hundeführschein geführt werden dürfen. Für die Ablegung dieser Prüfung gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2011, falls der Hund vor dem 1. Juli 2010 erworben worden ist.
Hunde, die nach dem 1.7.2010 erworben worden sind, haben bis zur Ablegung des Hundeführscheins nur 3 Monate Zeit. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung aber mindestens 6 Monate alt sein.

Für Hunde ohne Führschein gilt, dass sie während dieser Übergangsfrist an öffentlichen Orten jedenfalls mit einem Maulkorb zu führen sind.

Sollte ein Hund aus den anderen Bundesländern oder dem Ausland in Wien zu Besuch sein und einer dieser Rassen angehören, für die der Wiener Hundeführschein verpflichtend vorgeschrieben ist, so hat der oder die HundehalterIn folgende Regeln zu beachten:

Solange der/ die HundehalterIn keinen verpflichtenden Wiener Hundeführschein besitzt, ist der Hund während der Dauer seines Aufenthaltes an öffentlichen Orten in Wien mit einem Maulkorb zu führen.

Ab einer Aufenthaltsdauer von über einem Monat ist auch für den Gasthund der Wiener Hundeführschein verpflichtend vorgeschrieben und innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung in Wien zu absolvieren. Den HundehalterInnen verbleiben somit nach Ablauf des ersten Monats ihres Aufenthaltes noch zwei Monate, um diese Prüfung abzulegen.
Werden HundehalterInnen nach Ablauf dieser dreimonatigen Frist mit einem Listenhund ohne Lichtbildausweis, Hundeführschein und dazugehöriger Hundekarte angetroffen, so gelten für sie die gleichen Strafbestimmungen wie für Listenhunde, die in Wien gemeldet sind.

Weitere Informationen zum Wiener Hundeführschein finden Sie unter:

Verpflichtender Hundeführschein oder auf der Amtshelferseite über den verpflichtenden Hundeführschein.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie die Tierschutz - Helpline des Veterinäramts Wien unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.





 

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