
Lebende Urlaubsmitbringsel - bitte nicht !

Übertragung von gefährlichen Krankheiten
Was vor lauter Tierliebe oft übersehen wird: Viele herrenlose Vierbeiner, insbesondere in südlichen Ländern, bergen Risiken für Mensch und Tier im Heimatland. Sie leiden unter Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel der Herzwurmkrankeit oder Leishmaniose.
Lebensgefährlich ist die Tollwut, die es in Österreich seit langem nicht mehr gibt, die aber mit einem lebenden "Urlaubssouvenir" eingeschleppt und weiterverbreitet werden kann.
Vorschriften für die Einreise von Heimtieren nach Österreich
Daher gibt es in der EU strenge Bedingungen für die Verbringung von Tieren. Ohne EU-Heimtierpass darf kein Tier nach Österreich mitgenommen werden.
Darin muss eine Tollwutimpfung eingetragen sein, die mindestens 21 Tage zurückliegt. Außerdem müssen die ehemaligen Streuner mit einem Chip gekennzeichnet sein.
Noch langwieriger wird es bei tierischen Mitbringseln aus Nicht-EU-Ländern. Hier ist in vielen Fällen zusätzlich eine Tollwuttiterbestimmung mittels Bluttest, eine dreimonatige Wartefrist, und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgeschrieben, das beim Grenzübertritt vorgewiesen werden muss.
Wird ein Tier entdeckt, das die Einfuhrvorschriften nicht erfüllt, drohen Beschlagnahmung und monatelange Quarantäne.
Erkundigen Sie sich IN JEDEM FALL, welche Vorschriften zu erfüllen sind, bevor Sie ein Tier aus ihrem Urlaubsland nach Österreich mitnehmen .
Ende gut - alles gut?
Selbst wenn man mit dem ehemaligen Streuner glücklich zu Hause angekommen ist, ist die Ernüchterung oft groß. Diese Tiere sind an ein Leben in Freiheit gewöhnt, ihr Anpassungsvermögen ist häufig aufgrund ihrer Vorgeschichte eingeschränkt.
Die neuen Mitbewohner sind durch die veränderten Lebensbedingungen gestresst, die neuen Besitzer oft binnen kurzer Zeit überfordert.
Dauerstress und ein geschwächtes Immunsystem begünstigen das Auftreten von Infektionskrankheiten. Hinzu kommt dass im Alltag oft gar nicht die nötige Zeit vorhanden ist sich um ein Tier zu kümmern.
Oft genug ist der letzte Ausweg - das Tier muss wieder weg.
Österreichs Tierheime sind voller solcher "geretteter" Geschöpfe. Ob ein solches Tier dann glücklicher ist als freilaufend in seinem Heimatland bleibt fraglich.
Detaillierte Informationen über die Vorschriften in den beliebtesten Urlaubsländern finden Sie unter "Reisen mit Heimtieren" auf der Homepage des Veterinäramtes www.tierschutzinwien.at .
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie die Tierschutz - Helpline des Veterinäramts Wien unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.
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