Tierschutz in Wien
 
 

Katzen im Garten

Freilauf für Katzen ist grundsätzlich vom Gesetz erlaubt. Foto: WBBL
Katzen im Garten

Mehr als 250.000 Katzen leben schätzungsweise in den Wiener Haushalten. Viele davon werden als "Stubenkatzen" gehalten, das heißt sie leben ausschließlich im Bereich der Wohnungen ihrer BesitzerInnen.

Insbesondere in Wohnanlagen mit Gärten bekommen die Vierbeiner meist die Möglichkeit für kontrollierten Auslauf. Nicht immer bleiben sie jedoch im Bereich des eigenen Gartens ihrer Familie, für Katzen entspricht die Jagd nach Mäusen oder auch Singvögeln ihrem natürlichen  Verhalten. So wird das Jagdrevier immer größer und auch benachbarte Gartenanlagen werden, nicht immer zur Freude aller, besucht.
Bei der Tierschutz-Helpline der MA 60 - Veterinäramt & Tierschutz langen mit Beginn der Gartensaison alljährlich Anrufe von GartenbesitzerInnen ein, die sich über frei laufende Katzen beschweren.

Die rechtliche Situation

Grundsätzlich ist es gesetzlich erlaubt, Katzen frei laufen zu lassen. Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes müssen diese kastriert sein, wenn sie nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden. Außerdem ist es empfehlenswert, die Tiere chippen zu lassen, um ein Wiederauffinden zu ermöglichen, wenn sich das Tier verlaufen hat. Eine regelmäßige Impfung durch den Tierarzt ist ebenfalls angebracht.
Eine unzumutbare Belästigung, die rechtlich bedeutsam wäre, ist normalerweise durch Katzenhaltung nicht gegeben.

Ein klärendes Gespräch

Sollte es wegen des Freiläufers zu Konflikten mit Nachbarn kommen, ist in jedem Fall ein klärendes Gespräch zu suchen. Nur so kann, mit etwas Toleranz von beiden Seiten, der Friede in der Wohnanlage erhalten bleiben.
Das Vertreiben von Tieren mit Methoden, die Schmerzen erzeugen ist als Tierquälerei verboten. Ebenso ist die Anbindehaltung von Katzen grundsätzlich untersagt.
Um Singvögel vor jagenden Katzen zu schützen, sollten Nist- und Futterhäuschen an unerreichbaren Stellen angebracht werden. Kragenförmige Abweiser, die an Baumstämmen angebracht werden können, schützen vor dem Hinaufklettern.

Wildlebende Streunerkatzen

Streunerkatzen, das sind Hauskatzen, die wie Wildtiere leben und somit keine Besitzer haben, sind im Wiener Stadtgebiet ebenfalls zu finden. Hier bietet die MA 60 - Veterinäramt & Tierschutz ein Projekt, dass diese Tiere eingefangen, kastriert und wieder ausgesetzt werden, um die unkontrollierte Vermehrung zu verhindern.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie die Tierschutz - Helpline der MA 60 - Veterinäramt und Tierschutz unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.

 

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Bisherige Meinungen zu diesem Artikel

Klaus am 31.10.2011, 13:29h
Hallo Birgit,

Vielleicht wäre es sinnvoll den eigenen Katzen mehr Freiraum zu geben. Eine Terasse ist für eine Katze ein kleines Zimmer. Noch dazu wenn sie von dort (wahrscheinlich) viel größerer Räume sieht. Und eine eigene Katze würde i.A. ihre Revier verteidigen und damit die Nachbarkatze "heimschicken".

Dass Katzen frische Erde (= Gemüsebeet) lieben ist bekannt,. Warum die Nachbarkatze allerdings gar so sehr auf Plastikschwimmbecken steht ist mir ein Rätsel.

Klaus
Birgit am 15.08.2011, 10:41h
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin selber Besitzerin von Katzen und Hunden und ich liebe Tiere sehr.
Ich lebe mit meinen Tieren in einer Wohnung mit Garten. Meine Terasse wurde so gesichert, dass meine Katzen im Freien sein können und doch keine anderen Gartenbesitzer belästigen können. Leider kommt regelmäßig die Katze unseres Nachbarn in unseren Garten. Nicht nur, dass sie sämtliche Gärten mit Kot verunreinigt, müssen Gemüsebeete mit Netzen gesichert werden, da die Katze alles umgräbt und zerstört.
Obendrein zerkratzte sie mittlerweile unser drittes Schwimmbecken, die einen aufblasbaren Ring hatten, wobei das dritte und letzte Becken mittlerweile schon mindestens 30 mal von mir mit teurem Kunststoffkleber geklebt wurde. Und als "Draufgabe" wird man noch mit zynischen Worten des Katzenbesitzers beleidigt.
Ich bin grundsätzlich auch dafür, dass Katzen ins Freie dürfen, aber nur dann, wenn der eigene Garten des Besitzers so gesichert ist, dass deren Katzen sich nicht auf fremden Grundstücken aufhalten, sie verunreinigen oder fremdes Eigentum zerstören.
Würde mich auf einige Meinungen von Katzen - oder auch Nichtkatzenbesitzern freuen,
MfG Birgit
 
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