
Hundeführschein und Hundekarte

Ab 1. Juli 2010 ist die Bestimmung des Wiener Tierhaltegesetzes über die verpflichtende Ablegung des Wiener Hundeführscheines für bestimmte Hunderassen in Kraft. Hunde dieser Rassen dürfen demnach in Wien im Wesentlichen nur von Personen gehalten und geführt werden, die den verpflichtenden Hundeführschein abgelegt haben.
Wie erkennt ein Kontrollorgan, ob das Team Hund - HundeführerIn geprüft ist?
Nach der erfolgreich abgelegten Hundeführschein - Prüfung wird dem/der HundehalterIn der Hundeführschein sowie eine Hundekarte zugesandt. Beide Karten sind - wie Kreditkarten - aus stabilem Kunststoffmaterial. Der Hundeführschein enthält die Daten des Hundeführers/der Hundeführerin und allgemeine Daten des Hundes und dient gemeinsam mit einem Lichtbildausweis dem Nachweis, dass diese Person die Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Die Hundekarte enthält zusätzlich die genauen Daten (Chipnummer) des geprüften Hundes und ist ebenfalls mitzuführen.
Damit ist es für den/die TierhalterIn möglich, den Hund einer anderen Person, die ebenfalls den Hundeführschein positiv absolviert haben muss, zum Gassigehen anzuvertrauen. Die Hundekarte wird einfach mitgegeben - somit ist jederzeit ersichtlich, dass der Hund ebenfalls geprüft ist.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie die Tierschutz - Helpline des Veterinäramts Wien unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.
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