
Gültige Tollwutimpfung für die Urlaubsreise

Mit dem Beginn der Ferienzeit gehen bei der Tierschutz-Helpline des Veterinäramts Wien (MA 60) mehrmals täglich Anfragen besorgter TierfreundInnen ein, die sich nach den Bestimmungen für die Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in verschieden Urlaubsländer erkundigen.
Heimtierausweis
Für Reisen in die meisten EU-Mitgliedstaaten genügt der Heimtierausweis, in dem die Chipnummer des Tieres bzw. die Nummer der Ohrtätowierung (diese Art der Identifizierung ist mit Ausnahme von Reisen in das Vereinigte Königreich und Irland bis Juli 2011 noch erlaubt) und die gültige Tollwutschutzimpfung eingetragen sein müssen.
Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich verlangen darüber hinaus noch eine Tollwutantikörpertiterbestimmung bzw. andere Nachweise erfolgter Behandlungen, wie z.B. eine Entwurmung gegen Bandwürmer (dies gilt auch für Finnland) oder eine Behandlung gegen Zeckenbefall.
Der Heimtierausweis wird von jedem praktischen Tierarzt ausgestellt.
Gültige Tollwutimpfung
Die Schutzimpfung gegen Tollwut erfolgt mit einem inaktivierten Impfstoff und ist im Normalfall für das Tier gut verträglich und kaum belastend. Die Impfung kann ab Vollendung der 12. Lebenswoche des Tieres durchgeführt werden. Für den Grenzübertritt muss die Erstimmunisierung mindestens drei Wochen zurückliegen.Die Dauer des Impfschutzes beträgt gemäß den Angaben in der Produktinformation der Impfstoffhersteller 1 Jahr nach erfolgter Erstimpfung, bzw. 2 eventuell 3 Jahre nach erfolgter Wiederholungsimpfung.
Ihr Tierarzt wird sie bei der Ausstellung des Heimtierausweises darüber informieren.
Länder außerhalb der EU
So genannte Drittstaaten verlangen unterschiedliche Nachweise der Wirksamkeit der Impfung und haben oft auch zusätzliche Auflagen für die Ein- und Ausreise. Zur Sicherheit sollte man sich bereits einige Monate vor Antritt der Reise über die Bestimmungen des Urlaubslandes informieren, um dann nicht mit unliebsamen Überraschungen konfrontiert zu werden.
Detaillierte Informationen über die Vorschriften in den beliebtesten Urlaubsländern finden Sie unter Reisen mit Heimtieren.
Fragen zu diesem Thema beantworten auch die AmtstierärztInnen an der Tierschutz-Helpline unter der Telefon Nummer: (01) 4000-8060 oder per E-Mail.
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