Tierschutz in Wien
 
 

Flügelstutzen bei Vögeln

Flügelstutzen richtig und tierschutzgerecht.
Flügelstutzen bei Vögeln


Leider werden immer wieder Fälle bekannt, wo Vögeln wie zum Beispiel Wellensittichen etc., die Schwungfedern der Flügel und manchmal sogar die Schwanzfedern stark gekürzt werden um damit die Flugfähigkeit zu unterbinden und dadurch die Tiere in viel zu kleinen Käfigen zu halten.

 

Gemäß der 2. Tierhaltungsverordnung  ist die dauerhafte Einschränkung der Flugfähigkeit durch operative Eingriffe verboten. Das Einschränken der Flugfähigkeit darf nur aus tier- oder artenschutzrelevanten Gründen  durch regelmäßiges Kürzen der Schwungfedern der Handschwingen erfolgen.

 

Beide Ausnahmen wurden eigentlich für Zoovögel und große Papageienarten geschaffen. So werden normalerweise bei großen Vögeln, die in einem offenen Gehege gehalten werden, die Schwungfedern der Handschwingen einer Seite soweit gekürzt, dass zwar kurze Flugstrecken möglich sind, jedoch längere Flüge und damit ein Entweichen der Vögel nicht möglich sind, aber doch die Größe des Geheges genutzt werden kann.

 

Die Flügel werden nicht nur zum Fliegen sondern unter anderem auch zum Balancieren und Klettern, sowie bei der innerartlichen Kommunikation und bei der Regulierung des Wärmehaushaltes eingesetzt. Die Schwanzfedern sind ein wesentliches Steuer- und Bremselement.

Für die meisten Vogelarten ist das Fliegen die essentielle Art der Fortbewegung und der Organismus ist evolutionsbedingt auf die erheblichen Stoffwechselleistungen beim Fliegen (intensive Belüftung der Luftsäcke und Lungen sowie Kreislaufbeanspruchung) eingestellt.

Die dauernde Flugunfähigkeit führt daher zu Faktorenkrankheiten (z.B. Luftsackverpilzung, Leberverfettung etc.) und Verhaltensstörungen.

 

Für Heimtiere wie Wellensittiche ist kein tierschutzrelevanter bzw. artenschutz-relevanter Grund vorstellbar, der eine solche Maßnahme rechtfertigen würde und es ist daher bei Bekanntwerden mit einer Anzeige nach dem Tierschutzgesetz zu rechnen.

 

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail  oder rufen Sie die Tierschutz Helpline  des Veterinäramts Wien unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.

 

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