Tierschutz in Wien
 
 

Elektronische Kennzeichnung für Hunde bald Pflicht

Mit Beginn des Jahres 2010 gibt es für alle HundehalterInnen eine neue Regelung, sie betrifft die Verpflichtung zur elektronischen Kennzeichnung, dem so genannten Chippen, für alle Hunde in Österreich.
Elektronische Kennzeichnung für Hunde bald Pflicht

Das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz sieht das Chippen als elektronische Kennzeichnung für Hunde verpflichtend vor. Ziel ist es, entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde durch die Kennzeichnung der Tiere besser ausfindig zu machen und damit Ihren "Frauerln" oder "Herrln" wieder zurück geben zu können.

Ab dem 1. Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet sein. Dieser Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, die ab 2010 in eine bundeseinheitliche Datenbank eingetragen werden muss. Die Eintragung kann von der/dem behandelnden Tierärztin/Tierarzt vorgenommen werden oder es können die Daten von der Behörde, in Wien vom Veterinäramt, der Magistratsabteilung 60, eingetragen werden. Hunde, deren Chipnummer bereits in einer privaten Datenbank eingetragen wurden, müssen nicht neu registriert werden, diese Meldungen werden automatisch übernommen.

Die Pflichten der TierhalterInnen

Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu chippen. Alle HundehalterInnen müssen binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, nach  der Einreise, nach Änderung des Wohnsitzes oder nach der Weitergabe des Hundes für die Eintragung oder Änderung ihrer Daten und der des Hundes in der Datenbank Sorge tragen.
Das Einsetzen des Chips und das Ausstellen des EU-Heimtierausweises (blauer Pet Pass) für das Tier besorgen alle praktischen TierärztInnen. Der Mikrochip hält ein Leben lang und ist nicht gesundheitsschädlich, das Einsetzen ist mit einer Impfung für das Tier vergleichbar.

Für KatzenhalterInnen ist das Chippen ihrer Tiere übrigens freiwillig, lediglich für den Reiseverkehr über die Grenze hinaus müssen auch Katzen gechippt und die Nummer im Heimtierausweis eingetragen sein.

Auskünfte gibt die Tierschutz-Helpline

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie die Tierschutz - Helpline des Veterinäramts Wien unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.

Foto: MA60/reisp

 

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