
Das Zusammenleben von Mensch und Hund - Begleithunde und ihre Ausbildung

Ausbildung
Insgesamt gibt es in der Begleithunde-Ausbildung (BgH) mehrere Kurse, die aufeinander aufbauen:
1. BgH: mit Verhaltenstest und Sachkundenachweis für den Hundehalter. Der Sachkundenachweis für die Begleithundeprüfung enthält nicht die länderspezifischen Vorschriften über die Hundehaltung, er ist jedoch die zwingend nachzuweisende Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Wettbewerben oder Prüfungen.
2. BgH-1: Folgsamkeitsübungen, im einfachen Schwierigkeitsgrad, mit und ohne Leine
3. BgH-2: Folgsamkeitsübungen, im mittleren Schwierigkeitsgrad, mit und ohne Leine, mit einer Bringübung
4. BgH-3: Folgsamkeitsübungen, im größeren Schwierigkeitsgrad, mit und ohne Leine, mit wechselnder Übungsfolge
Wenn Sie mit Ihrem Welpen eine Welpenschule bzw. einen Junghundekurs besuchen, ist die Begleithundeprüfung (BgH) ein sinnvoller Abschluss der Basis-Ausbildung.
Bei der BgH werden das theoretische Wissen des Hundehalters und die Grundkommandos abgeprüft. Wesentliche Bestandteile sind außerdem das Sozialverhalten des Hundes gegenüber Artgenossen und Menschen und die Art und Weise, wie der Hundehalter mit seinem Vierbeiner umgeht.
Auf dieser ersten Stufe der Begleithundeausbildung bauen die Stufen BgH-1, BgH-2 und BgH-3 auf.
Am Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das folgende vorgeschriebene Alter vollendet haben:
BgH-1 12 Monate
BgH-2 14 Monate
BgH-3 15 Monate
Jede Prüfungsstufe kann beliebig oft wiederholt werden.
Die Prüfungsordnung für die Begleithundeprüfungen können Sie unter anderem auf den Seiten des ÖKV im Bereich "Downloads" herunterladen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie die Tierschutz - Helpline der MA 60 - Veterinäramt und Tierschutz unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.
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Bisherige Meinungen zu diesem Artikel
MA 60 - Veterinäramt &, Tierschutz am 05.05.2011, 10:42hHerzlichen Dank für den Hinweis, der Tipp wurde bereits korrigiert.
Ihre MA 60 Natalie Felkel am 03.05.2011, 13:06h
Ich möchte sie höflich darauf hinweisen, daß es die BGH-A Prüfung seit Jahren nicht mehr gibt. Statt dessen wurde die BGH mit Verhaltenstest und Sachkunde eingeführt. Diese Prüfung muß jeder Hundehalter ablegen, der an weiteren Prüfungen oder Wettbewerbe jeglicher Art (zb. Agility) teilnehmen möchte, es sei denn, er ist aus anderen Gründen dazu berechtigt. Genaueres entnehmen sie bitte der ÖPO 2011.
Ich ersuche sie, diese Änderungen auf der hp zu korrigieren.
Vielen Dank und beste Grüße
Natalie F.
