
Blindenführhunde sehen für Menschen

Für den Menschen "Sehen "als Hundeberufung
Abgesehen von dem ohnehin unbestrittenem Therapiebeitrag, den Tiere bei der Betreuung und Integration von Behinderten leisten, werden Blindenführhunde zusätzlich darauf trainiert, blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung zu gewährleisten.
Blindenführhunde gelten als Hilfsmittel und ermöglichen dem Blinden oder sehbehinderten Menschen an seiner Umgebung weniger eingeschränkt teilhaben zu können. Sie "sehen" quasi mit Hilfe des Hundes. Dabei fungiert der Hund als Auge für den blinden Menschen, den er begleitet. Das bedeutet, dass er darauf trainiert wird, vor gefährlichen Hindernissen im Sinne der Ausbildung seinen Hundeführers zu warnen. Dieser wiederum bedient sich aller Sinne seines vierbeinigen Freundes wie "hören", "sehen", "riechen" und "spüren" um sicher unterwegs zu sein. So hilft der Blindenführhund durch den Alltag. Er ist dabei nicht nur Hilfsmittel und Begleiter, sondern auch ein sehr guter Freund.
Auswahlkriterien für den richtigen Hund als Blindenführhund
Manche Rassen wie Labrador Retriever oder Golden Retriever, auch Deutscher Schäferhund oder Königspudel eignen sich bevorzugt. Gesetzliche Vorschriften bezüglich der Rasseauswahl existieren jedoch nicht. Auch Mischlinge zu verwenden ist grundsätzlich möglich, wenn die nötigen tiergesundheitlichen Auflagen erfüllt sind. Diese sind streng geregelt, die tiermedizinischen Kontrolle erfolgt bereits bei den Hundeeltern, um erbliche Belastungen von vornherein ausschließen zu können. Wer dann zum Blindenführhund geeignet ist, zeigt sich bereits im Welpenalter. Als Blindenführhund sind nur Hunde geeignet, die mittelgroß bis groß sind - ideal ist eine Schulterhöhe von etwa 50-60 cm - und die ein sehr ruhiges Gemüt aufweisen. Ein Temperamentbündel wäre als Blindenhund völlig ungeeignet.
Die Ausbildung
Die ausgewählten Hunde werden mit etwa einem Jahr auf ihre künftige Aufgabe trainiert. Viele Situationen werden geübt und stetig verbessert. Dazu zählen Situationen im Alltag bei der Mobilität wie auch im eigenen Haushalt oder im Garten. Für blinde Menschen, die berufstätig sind, zählen Situationen im Beruf -auch im Büro -ebenso dazu.
Anpassung von Hund und Mensch aneinander
Blindenführhunde sind Individuen und nicht jeder Hund passt zu jedem blinden Menschen und umgekehrt. In der zweiten Phase der Ausbildung gilt es daher zu überprüfen, ob das Gespann Tier-Mensch zusammenpasst und wenn ja, dann wird der Hund auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen hintrainiert. Der Hund leidet dabei nicht, er tut es gerne und ist es von klein auf gewöhnt, sodass es für ihn nichts besonderes ist, dem Menschen zu helfen.
Zeit- und Kostenrahmen sowie Förderungen
Diese Ausbildung ist sehr zeitintensiv und aufwendig. Daher kostet ein ausgebildeter Blindenführhund 30.000,-- EUR und mehr. Berufstätige blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten anteilige Unterstützungsgelder von der zuständigen Sozialversicherungsanstalt in Österreich. Wer keinem Beruf nachgeht, kann über Fonds versuchen, Unterstützung zu erhalten.
Abzuraten ist von mehr oder minder seriöseren Angeboten, die günstigere Blindenhunde anbieten, deren Ausbildung aber mitunter nicht den hohen Standards entspricht, die in Österreich oder Deutschland gelten. Das kann durchaus zu gefährlichen Situationen im Alltag führen und generell mehr zum Nachteil sein.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns - Veterinäramt und Tierschutz unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.
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Bisherige Meinungen zu diesem Artikel
Sabine Kleist am 23.07.2011, 09:45hSehr geehrte Damen und Herren !
Hätte mal eine Frage:
Gibt es für die Haltung von Assistenzhunden: Signal-Therapie-Partner-Gehörlosen-Anfalls und Blindenführhunde auch ein Haltungs-bzw. Tierschutzgesetz?? Sabine Kleist am 17.06.2011, 08:48h
Trotz meiner österreichischen Qualitäts- und Teamprüfung meines Blindenführhundes vom UBV der berechtigt ist Blindenführhunde nach österreichischen Richtlinien ( Rech)t auszubilden,wurde mir vom Verein Rehahunde helfen Menschen aus St. Pölten (weil mein Blindenführhund nicht von der Rehahundeschule Maria Gerstman aus der Steiermark kommt,mitdem der Verein Rehahunde.com aus St Pölten zusammenarbeitet) und vom Verein Engel auf Pfoten,die zugesagten Spenden verweigert. Hinzu kommt dass der Verein Engel auf Pfoten von November 2008 bis Mai 2009 für 32.000 Euro um Spenden für mich gebettelt hat, bekommen habe ich nicht einmal einen Euro. Und bei meinen Spendern konnte ich mich nicht einmal persönlich bedanken,wie es sich meiner Meinung nach gehört. Soviel zum Thema Spendenzusage. Ich musste als Mindestpensionistin aufgrund dieser Erfahrung 1200 Euro allein aufbringen und das ist nicht einfach. Dipl,Ing. Gloria Petrovics am 23.05.2011, 15:53h
Was ein Hund auch immer kosten mag, in Österreich ist ein Hund nach §39a Bundesbehindertengesetz nur ein Blindenführhund, wenn er die österreichischen Prüfungen nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestanden hat. Alles andere ist Betrug. Das gilt natürlich auch für das immer beliebter werdende Spendensammeln für "Schwindelhunde", weil nicht anzunehmen ist, dass die Spender bewusst betrügerische Aktivitäten von Hundelieferfirmen unterstützen wollen. Hundeführer mit amtlich geprüften Blindenführhunde haben ein Zeugnis auch über die Teamprüfung (nicht nur über die Qualitätsprüfung). Vorher könnte man zwar eine Spendenzusage machen, sollte aber auf keinen Fall etwas bezahlen.
