
Wie unsere Heimtiere den Winter gut überstehen

Warmblüter brauchen Schutzräume
Unsere Hauskatzen z. B. – nicht umsonst Stubentiger genannt – verabscheuen kaltes, nasses Wetter und ziehen sich gerne in die warme Wohnung ihrer Besitzer zurück. Handelt es sich um Freigänger, die nicht ständig Zugang zum Haus haben, sollte ihnen jederzeit zumindest eine trockene, gegen die Kälte gut gedämmte Schlafgelegenheit zur Verfügung stehen.
Hunden, die im Freien gehalten werden, muss eine geeignete Schutzhütte und zusätzlich ein witterungsgeschützter, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung stehen. Für die Schutzhütte sind sogar in der 2. Tierhaltungsverordnung, die nach dem Tierschutzgesetz erlassen wurde, genaue Vorgaben festgelegt:
Sie muss aus wärmedämmendem Material hergestellt sein und einen der Wetterseite abgewandten Eingang haben. Die Liegefläche mit einer geeigneten Unterlage für den Hund muss sauber und trocken gehalten werden. Die Hütte muss so groß sein, dass der Hund sich seinem Verhalten gemäß darin bewegen und hinlegen kann. Ist die Hütte nicht beheizbar, sollte der Innenraum aber nicht zu groß sein, so dass der Hund ihn mit seiner Körperwärme warm halten kann.
Ein geeignetes natürliches Material für die Dämmung, aber auch für die Liegefläche ist z.B. Stroh oder Heu. Empfehlenswert ist es, gegen Zugluft den Eingang mit einer Decke zuzuhängen.
Es versteht sich von selbst, dass alle Teile und Materialien der Hundehütte verletzungssicher verarbeitet sein müssen.
Da Hunde bei trockenem Wetter auch gerne bei Kälte im Freien liegen, um ihre Umgebung beobachten zu können, benötigen sie auch außerhalb der Hütte einen witterungsgeschützten und gut nach unten abgedämmten Liegebereich.
Zu beachten ist, dass nicht alle Hunde für die Haltung im Freien geeignet sind. Dies ist abhängig von Rasse, Alter und Gesundheitszustand.
Werden Hunde hauptsächlich in der Wohnung gehalten und sind sie daher nicht an schlechte Witterungsverhältnisse gewöhnt, kann es abhängig von Größe und Fellbeschaffenheit manchmal sogar notwendig sein, sie während der Spaziergänge bei Minustemperaturen mit einem Hundemantel zu schützen.
Bei Kaninchen, die oft im Freien gehalten werden, sollte man bedenken, dass sie von ihrer Natur aus Höhlenbewohner sind. Kaninchen in ihrem natürlichen Lebensraum würden sich bei nasskaltem Wetter sofort in ihre warme Höhle zurückziehen. Ein Schutzraum für Kaninchen, die auch im Winter Zugang ins Freie haben, muss daher alle Qualitäten einer Höhle aufweisen: Die Innentemperatur muss über dem Gefrierpunkt liegen, warme weiche Auspolsterung mittels Heu oder Stroh ist erforderlich, der Unterschlupf muss trocken sein. Kleine Käfige ohne Dämmung, wie sie oft gesehen werden, und in denen sich die Tiere darüber hinaus auch nicht ausreichend bewegen können, sind als alleinige Unterkunft für den Winter nicht geeignet.
Obwohl Meerschweinchen aus den südamerikanischen Anden stammen, wo es zwar kalt, aber trocken, werden kann, sind sie bei uns nicht für eine dauernde Freilandhaltung im Winter geeignet. Bei Haltung mit Zugang ins Freie muss ein trockener, warmer Schutzraum jederzeit zur Verfügung stehen. Besonders empfindlich sind Meerschweinchen gegenüber feuchtem oder nassem Wetter.
Auch unsere beliebtesten Ziervögel, die Wellensittiche und Kanarienvögel, stammen ursprünglich aus wärmeren Regionen der Erde. Sie werden trotzdem auch bei uns häufig in Außenvolieren gehalten. Diese Volieren müssen daher unbedingt trockene und zugfreie Schutzräume aufweisen, in denen die Raumtemperatur nie unter 5°C sinkt. Diese müssen für alle gehaltenen Vögel ausreichend Platz und Sitzmöglichkeiten bieten.
Sollten exotische, nicht domestizierte Vogelarten in Außenvolieren gehalten werden, benötigen sie ebenfalls zusätzlich Schutzräume. Diese müssen je nach gehaltener Art Mindesttemperaturen bis zu 15°C aufweisen. Diese Temperaturen sowie die jeweiligen Mindestgrößen der Schutzräume sind ebenfalls in der 2. Tierhaltungsverordnung festgelegt.
Bei Kälte wird Energie benötigt
Für alle bisher erwähnten Tierarten gilt gleichermaßen, dass besonders darauf zu achten ist, Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung zu stellen. Gerade bei Kälte benötigt der Organismus jedes warmblütigen Tieres mehr Energie als sonst, um den Temperaturhaushalt aufrecht zu erhalten.
Oft wird nicht bedacht, dass Trinkwasser im Freien einfrieren kann und die Tiere somit über einen Großteil des Tages keines zu ihrer Verfügung haben. Es ist unbedingt darauf zu achten, dies zu verhindern – sei es durch technische Lösungen oder indem man Wasser einfach im warmen Schutzraum anbietet.
Dasselbe gilt für Feuchtfutter bei Hunden und Katzen.
Winterruhe für Kaltblüter
Eine andere Form des Überwinterns ist bei den Europäischen Landschildkröten angebracht, die nach wie vor gerne in unseren Gärten gehalten werden. Sie benötigen in der Regel eine Winterruhe bei 4 – 8°C, die im Keller, in einem Kühlschrank oder kontrolliert im Freiland erfolgen kann. Die wichtigsten Punkte, die dabei zu beachten sind, finden Sie im Merkblatt des Veterinäramtes zur Überwinterung Europäischer Landschildkröten, das telefonisch bei der Tierschutz – Helpline des Veterinäramtes der Stadt Wien unter 01/4000 – 8060 oder per E-Mail bestellt werden kann.
Auch die beliebten Goldfische, die oft in Gartenteichen anzutreffen sind, halten eine Winterruhe, bei der ihre Stoffwechselaktivität auf ein Minimum abgesenkt wird. Wenn der Gartenteich dafür geeignet ist ( tiefer als 80 cm, Möglichkeiten zur teilweisen Eisfreihaltung und Sauerstoffversorgung vorhanden ) und die Fische länger als 6 Monate im Teich gehalten werden, können sie diesen Ruhezustand im Freien verbringen.
In anderen Fällen ist die Überwinterung im Haus bei einer Wassertemperatur zwischen 4° und 8°C vorzuziehen – z.B. in einer 200 Liter – Regentonne.
Zu beachten ist, dass die Fische ab einer Temperatur von 8°C das Fressen einstellen. Bereits davor sollten sie ins Haus verbracht werden.
Ungeeignet ist die Winterhaltung in Aquarien bei Zimmertemperatur.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie die Tierschutz - Helpline des Veterinäramts Wien unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.
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