Tierschutz in Wien
 
 

Verreisen mit Hund und Katze

Für viele Tierhalter ist ein Urlaub ohne ihren Liebling nur halb so schön. Damit es während der Reise nicht zu bösen Überraschungen kommt, sind allerdings einige Dinge zu beachten. -
Verreisen mit Hund und Katze

Was sollte ich vor der Abreise beachten

1.) Erkundigen Sie sich möglichst früh, zumindest zwei Monate, (im Fall einer Reise in das Vereinigte Königreich bis zu einem Jahr vorher) vor der Abreise, bei der Veterinärbehörde, Botschaft oder Zollstelle des Reiselandes über die Anforderungen für die Einreise. Einzig die Behörden des Reiselandes sind dafür zuständig und kompetent.

2.) Bei geläufigen Reisezielen kann Ihnen möglicherweise auch Ihr Tierarzt oder Ihre Tierärztin weiterhelfen. Viele Informationen finden Sie auf der Website www.tierschutzinwien.at

3.) Prüfen Sie für jede Grenze, die Sie überqueren, ob Ihr Tier die Anforderungen dazu erfüllt.
Achtung: Oft gelten für Welpen, Ausstellungstiere und Gruppen von Tieren Sonderanforderungen.

4.) Reiseländer haben verschiedene Anforderungen bezüglich:
• Dokumente, etwa Bewilligung oder Gesundheitszeugnis
• Impfungen, v.a. gegen Tollwut
• Kennzeichnung per Mikrochip oder Tätowierung
• Behandlung gegen Parasiten, etwa Zecken oder Bandwürmer
• Tierschutz, etwa Einreiseverbot für kupierte Hunde
• Sicherheitsbestimmungen, etwa Rasseverbote oder  Maulkorbpflicht

Was habe ich als Tierhalter zu tun?

1. Schritt: Der Mikrochip
Zunächst muss Ihr Heimtier mit einem Mikrochip versehen werden. Wir empfehlen einen Chip, der der ISO-Norm 11784 oder der ISO-Norm 11785 entspricht.
Andernfalls müssen Sie ein Lesegerät bereitstellen, das die Mikrochip-Nummer bei jeder Inspektion lesen kann.
Bitten Sie bei der Implantation des Mikrochips darum, vor und nach der Implantation zu prüfen, ob die Nummer lesbar ist. Lassen Sie die Lesbarkeit des Mikrochips auch bei jedem Besuch bei Ihrem Tierarzt überprüfen.

2. Schritt: Die Tollwutimpfung
* Wann ist die Impfung vorzunehmen
Heimtiere, die auf eine Ausreise bzw. Wiedereinreise nach Österreich  vorbereitet werden, müssen gegen Tollwut geimpft werden, wobei die Hinweise auf dem Beipackzettel des Impfstoffherstellers einzuhalten sind. Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips vorgenommen werden. Bitten Sie den praktizierenden Tierarzt vor der Impfung, die Mikrochip-Nummer zu lesen.
Wenn Ihr Heimtier geimpft wurde, bevor der Mikrochip implantiert wurde, ist eine erneute Impfung erforderlich. Damit soll gewährleistet werden, dass die Identität des Tieres bei der Impfung korrekt festgestellt wurde

* Gültige Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Sie ist erst ab dem 21. Tag nach Beendigung der Impfung gültig. Erfolgt eine Nachimpfung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Erstimpfung, so entfällt diese Wartefrist.
Die Impfung bleibt so lange gültig, wie vom Impfstoff-Hersteller angegeben, falls das Ablaufdatum von einem bevollmächtigten Tierarzt im Heimtier- oder Impfausweis eingetragen wurde.
Andernfalls ist die Impfung ein Jahr gültig.

3. Schritt: Der EU Heimtierausweis:
In Österreich ist jeder zur Berufsausübung berechtigte Tierarzt befugt, einen EU Heimtierausweis auszustellen.

--> Stellen Sie bei der Impfung sicher, dass der Tierarzt die folgenden Angaben sorgfältig in den EU- Heimtierausweis einträgt:

• Geburtsdatum/Alter
• Mikrochip-Nummer, Datum der Mikrochip-Implantation und Stelle, an der sich der  Mikrochip befindet
• Impfdatum
• Hersteller und Name des Impfstoffes sowie Chargen-Nummer
• Datum, zu dem eine Auffrischungsimpfung fällig ist (d.h. die Eintragung "gültig bis"). Dieses Datum errechnet sich aus der auf dem Beipackzettel des Herstellers angegebenen Gültigkeitsdauer der Impfung.

4. Schritt: Auffrischungsimpfungen
Wenn Ihr Heimtier geimpft wurde  müssen regelmäßig Auffrischungsimpfungen vorgenommen werden.
Hierbei darf das Datum, das in Abschnitt IV des Heimtierausweis unter "gültig bis" angegeben ist, nicht überschritten werden. Alle Auffrischungsimpfungen sind in Abschnitt IV des Ausweises einzutragen.
Wenn dieser Termin versäumt wird, ist eine erneute Grundimpfung erforderlich.

5. Schritt: Die Blutuntersuchung
(NUR FÜR REISEN IN LÄNDER MIT HOHEM TOLLWUTRISIKO !!!!)
Frühestens 30 Tage nach der Erstimpfung ist eine Blutuntersuchung erforderlich, bei der festgestellt wird, ob der Impfstoff gewirkt hat.
Ihr Tierarzt wird dem Tier eine Blutprobe entnehmen, die dann in einem von der EU zugelassenen Labor (für Österreich: AGES Veterinärmedizinisches Institut Mödling) untersucht wird.
Nehmen Sie den Heimtierausweis zur Blutentnahme mit. Bitten Sie Ihren Tierarzt, den Mikrochip zu lesen, und bitten Sie ihn um einen von ihm unterschriebenen Nachweis, auf dem das Datum der Blutentnahme und die Mikrochip-Nummer Ihres Tiers genau angegeben sind.
Das Ergebnis einer Blutuntersuchung ist befriedigend, wenn ein Tollwut-Antikörpertiter  von mindestens 0,5 IE/ml festgestellt wurde. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt eine von ihm bestätigte Kopie des Ergebnisses aushändigen, auf der die Mikrochip-Nummer und der Tag, an dem die Blutprobe genommen wurde, genau vermerkt sind, und bewahren Sie diese sicher auf!
Wenn nach einer Blutuntersuchung mit befriedigendem Ergebnis und Tollwut-Auffrischungsimpfungen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen vorgenommen werden, sind keine erneuten Blutuntersuchungen und Wartezeiten mehr erforderlich. Ihr Tierarzt hat das Ergebnis im EU-Heimtierausweis unter Abschnitt V zu bestätigen.
Wenn das Ergebnis der Blutuntersuchung unbefriedigend ist, muss sie wiederholt werden. Ihr Tierarzt wird Ihnen sagen, ob Ihr Tier vorher erneut geimpft werden muss.
 
-->Tollwut
Die Tollwut ist eine tödliche Nervenkrankheit. Weltweit sterben jährlich Zehntausende von Menschen und ungezählte Haus und
Wildtiere an der Krankheit. Die Tollwut wird durch Bisse und Speichel übertragen. Ohne rechtzeitige Behandlung ist sie immer tödlich.
Österreich hat die Tollwut über Jahrzehnte hinweg mit großem Aufwand und Erfolg bekämpft. Österreich gilt als tollwutfrei.
Jeder Hund und jede Katze aber, die ohne ausreichenden Tollwutschutz aus einem Tollwutland nach Österreich kommen, gefährden Mensch und Tier erneut.
Wird ein Tier mit Tollwut in Österreich entdeckt, sind umfangreiche Suchaktionen nach Personen und Tieren nötig, die mit dem erkrankten Tier Kontakt hatten. Die Personen müssen geimpft, einige der Tiere gar eingeschläfert werden.
Besonders Länder mit urbaner Tollwut stellen ein großes Risiko für Mensch und Tier dar.
Für Reisen ist bezüglich Tollwut ist eines zentral: Hat das Reiseland ein erhöhtes Risiko für die so genannte "urbane Tollwut" oder nicht?
Von "urbaner Tollwut" spricht man, wenn in dem Land regelmäßig Haustiere und Menschen erkranken und sterben.

Zusammenfassung

Für Reisen innerhalb der EU benötigen sie:
- Kennzeichnung Mikrochip (Tätowierung bis 2011 zulässig)
- Impfung: Gültige Tollwutimpfung
- Dokument: EU Heimtierausweis
- ACHTUNG: Einige EU Länder haben zusätzliche Bestimmungen. z. B. UK, Irland, Malta, Schweden fordern unter anderem den Nachweis einer Blutanalyse die den Erfolg einer durchgeführten Schutzimpfung gegen Tollwut belegt. (!!Hier gelten auch andere und längere Wartezeiten, bis das Tier verbracht werden darf!!)

Für die Rückreise nach Österreich aus einem Drittland mit geringem Tollwutrisiko:
- Kennzeichnung Mikrochip (Tätowierung bis 2011 zulässig)
- Impfung: Gültige Tollwutimpfung
- Dokument EU Heimtierausweis
- stichprobenartige Kontrolle durch den Zoll

Für die Rückreise nach Österreich aus einem Drittland mit hohem Tollwutrisiko:
- Kennzeichnung Mikrochip (Tätowierung bis 2011 zulässig)
- Impfung: Gültige Tollwutimpfung
- Dokument: EU Heimtierausweis
- Lassen Sie vor der Ausreise aus Österreich mit einer Blutanalyse die Wirksamkeit der Impfung bestätigen und vom praktischen Tierarzt im EU Heimtierausweis eintragen.
- Bei Nachimpfungen nach erfolgter Blutanalyse ist keine weitere Blutanalyse notwendig.
- Grenztierärztliche Untersuchung bei der Einreise in die EU

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie die Tierschutz - Helpline des Veterinäramts Wien unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.

 

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Bisherige Meinungen zu diesem Artikel

Iris Wild am 10.05.2011, 23:30h
Was noch wichtig ist: Bitte auch Links setzen wo die Tierbesitzer aktuelle Informationen über die jeweiligen Reisebestimmungen bekommen können. Die Internetauftritte der Botschaften sind leider nicht immer akutalisiert.
Leider sind auch die diversen "Hunde"-Seiten und Reiseveranstalter und TierärztInnen nicht auf dem Laufenden.
Iris Wild am 09.05.2011, 18:05h
Sehr geehrte Damen und Herren!
unter Punkt 4. Schritt: Auffrischungsimpfungen
Wenn Ihr Heimtier geimpft wurde müssen regelmäßig Auffrischungsimpfungen vorgenommen werden.
Hierbei darf das Datum, das in Abschnitt IV des Heimtierausweis unter "gültig bis" angegeben ist, nicht überschritten werden. Alle Auffrischungsimpfungen sind in Abschnitt IV des Ausweises einzutragen.
Wenn dieser Termin versäumt wird, ist eine erneute Grundimpfung erforderlich.
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Der letzte Satz ist nicht richtig. Wenn eine Impfung versäumt wurde muss keine erneute Grundimmunisierung (Grundimpfung: üblicherweise 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen. So wird es normalerweise in der Tierarztpraxis vorgenommen. Laut den Herstellerangaben ist das aber nicht erforderlich. Eine Grundimmunisierung bei Tollwut erfolgt frühestens ab 12. Woche mit NUR EINER Impfung) erfolgen. D.h. der Hund wird wie sonst auch bei einer Auffrischungsimpfung nur einmal geimpft und nicht noch mal in 4 Wochen.

Was allerdings passieren kann ist, dass eine erneute Blutuntersuchung (Titerbestimmung f. einige EU-Länder) erforderlich wird, wenn der Termin überschritten wurde. Dies ist bei Urlaubsreisen in die betreffenden Länder sehr wichtig, weil es sehr lange Dauern kann (einige Monate) bis die Fristen erfüllt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Wild
 
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