
Verpflichtende Kennzeichnung von Hunden

Ab dem 1.Juli 2008 schreibt das österreichische Tierschutzgesetz die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von im Bundesgebiet gehaltenen Hunden mit einem zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochip vor. Im Rahmen einer Übergangsbestimmung müssen bis 31.12. 2009 alle Hunde in Österreich gekennzeichnet und registriert sein.
- Die Kosten für die Kennzeichnung sind vom jeweiligen Tierhalter zu tragen.
- Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten zu kennzeichnen, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe.
- Die Kennzeichnung kann unterbleiben, wenn der Hund bereits durch einen funktionsfähigen Mikrochip gekennzeichnet wurde.
- Jeder Halter von Hunden ist verpflichtet, sein Tier binnen eines Monates nach der Kennzeichnung, Einreise nach Österreich oder Weitergabe zu melden.
- Die Eingabe der Meldung erfolgt über ein elektronisches Portal.
- Vor dem 1.7.2008 nicht gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31.12.2009 zu kennzeichnen und zu melden.
- Vor dem 1.7. 2008 gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31.12.2009 zu melden.
Was ist ein Mikrochip?
Dem Hund eingepflanzt wird ein so genannter Transponder. Dieser ist reiskorngross und besteht aus dem Mikrochip und einer Antenne – alles umhüllt von einem gewebeverträglichen Glaskörper. Die Kennzeichnungsnummer ist auf dem Mikrochip gespeichert. Die Daten werden nur dann ausgestrahlt, wenn der Transponder von einem Lesegerät aktiviert wird. Ansonsten sendet der Transponder keine Strahlung aus. Das Lesegerät muss bis auf wenige Zentimeter an den Mikrochip herangeführt werden – über weitere Distanzen ist ein Ablesen nicht möglich.
Das Einpflanzen des Transponders ist für den Hund nicht schmerzhafter als eine Impfung. Über eine Kanüle wird der Transponder auf der linken Halsseite hinter den Ohren unter die Haut gesetzt. Für den Hund stellt der Transponder keine Gefahr dar. In seltenen Fällen kann dieser zwar unter der Haut des Tieres wandern. Dabei bleibt der Transponder aber im Gewebe direkt unter den Haut. Dieses Wandern stellt somit eher ein Problem für die Behörden dar, die den Chip ablesen wollen, als für den Hund.
Was bringt die Kennzeichnung mit einem Mikrochip?
- Durch die Kennzeichnungsnummer des Mikrochipchips kann auf alle wichtigen Daten des Hundes und des Halters zugegriffen werden. Bisher war eine Identifizierung des geliebten Vierbeiners mittels Hundemarke, einer möglichen auffälligen Besonderheit oder einer eventuellen Tätowierung eher mühsam.
- Der Chip ist fälschungs- und manipulationssicher.
- Die Daten werden in einer österreichweiten Datenbank gespeichert.
- Bislang stellt das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend keine eigene Datenbank zur Verfügung, arbeitet aber an einer Tierschutzdatenbank im Veterinärinformationssystem.
- Animaldata.com betreibt eine private Tierkennzeichnungsdatenbank und fungiert ab 1. Juli 2008 in Österreich als offizielle Meldestelle zur Registrierung von Hunden. Die Registrierung ist kostenpflichtig.
- Der Chip dient außerdem als Eigentum- sowie Abstammungsnachweis und sichert zudem die züchterische Glaubwürdigkeit.
- Der Chip hat im grenzüberschreitenden Reiseverkehr internationale Gültigkeit.
So soll gewährleistet werden, dass Tierhalter von entführten, entlaufenen oder ausgesetzten Hunden innerhalb kürzester Zeit festgestellt werden können.
Welche Daten des Tierhalters sind gespeichert?
- Name,
- Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises,
- Zustelladresse,
- Kontaktdaten wie Telefonnummer etc.,
- Geburtsdatum,
- Datum der Aufnahme der Haltung,
- Datum der Abgabe und Angabe des neuen Halters (Name und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises) oder des Todes des Hundes.
Welche Daten des Hundes werden gespeichert?
- Rasse,
- Geschlecht,
- Geburtsdatum (zumindest Jahr),
- Kennzeichnungsnummer (Mikrochipnummer),
- Angabe von Eingriffen an Körperteilen des Tieres (Kupieren des Schwanzes, der Ohren etc.), die nur aus medizinischen Gründen erlaubt sind, unter Angabe des Grundes und des durchführenden Tierarztes,
- Geburtsland,
nicht verpflichtend (aber vorgesehen) sind:
- Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises,
- Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes falls vorhanden.
Ersatz für die Hundemarke ist der Chip nicht. Die Entrichtung der Hundeabgabe ist weiterhin notwendig.
Für weitere Fragen geben Ihnen die AmtstierärztInnen der MA 60 – Veterinäramt gerne unter der Telefonnummer 4000 80 60 Auskunft.
Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesem Artikel:
*) Bitte stellen Sie sicher, dass alle mit * gekennzeichneten Felder ausgefüllt sind.
