Tierschutz in Wien
 
 

Sind Miniaturschweine als Heimtiere geeignet?

Spontane Begeisterung an Miniaturenschweinen allein reicht nicht aus für eine artgerechte Haltung dieser Tiere. -
Sind Miniaturschweine als Heimtiere geeignet?

 

Miniaturschweine halten zunehmend Einzug in Privathaushalte, sie sind als Mitbewohner absolut kein Einzelfall mehr, dabei stellen gerade diese Tiere relativ hohe Ansprüche an eine art- und tiergerechte Haltung. Den meist ambitionierten TierhalterInnen wird ein hohes Maß an Wissen über Haltungsansprüche und das Sozialverhalten abverlangt.

 

Herkunft und Zucht

 

Das Minischwein, auch Minipig oder Miniaturschwein genannt, ist ein ursprünglich zu Versuchszwecken gezüchtetes sehr kleines Hausschwein. Es wurde ab den 1960er Jahren als Göttinger Miniaturschwein aus dem Minnesota Miniature Pig und dem Vietnamesischen Hängebauchwein gezüchtet.

Das typische Göttinger Miniaturschwein zeichnet sich durch einen kurzen, gedrungenen Körperbau aus. Das durchschnittliche Gewicht der Sauen beträgt 35 bis 45 kg. Nach der Färbung kennt man die "bunte Linie" und die "weiße Linie". Generell erfolgt in Europa die Zucht von Minischweinen in den meisten Fällen nicht nach definierten Rassestandards; typische Kennzeichen sind jedoch der gerade Schwanz, meist aufrechte Ohren, ein mehr oder weniger gerader oder leicht durchhängender Rücken sowie ausgeprägte Hautfalten.

Bekannte Sonderformen des Göttinger Miniaturschweins sind das Wiesenauer Miniaturschwein, der Bergsträßer Knirps, das Münchner Miniaturschwein oder das Kune-Kune aus Neuseeland.

 

Haltung und Unterbringung

 

In ihrem Verhalten entsprechen Miniaturschweine weitgehend dem der herkömmlichen Schweinerassen. Sie sind ausgesprochen soziale Tiere, die in Familienverbänden mit festgelegter Sozialstruktur leben. Der Trend, diese Tiere in Einzelhaltung zu pflegen entspricht daher in keiner Weise den Ansprüchen einer tiergerechten Haltung. Sie sind unbedingt zumindest zu zweit oder besser in größeren Gruppen zu halten.

 

Ebenso ist die ausschließliche Haltung dieser Tiere in der Wohnung nicht artgerecht. Auch für Miniaturschweine ist daher eine Stallhaltung kombiniert mit einem ausreichenden Auslauf im Freien unbedingt erforderlich. Die Mindeststallfläche muss 2m² je Tier betragen, der Auslauf darf nicht kleiner als 10m² je Tier sein. Den Tieren ist im Stall ein trockener und eingestreuter Liegebereich zur Verfügung zu stellen auch der Auslauf muss mit einem befestigten Futterplatz und zusätzlich mit einer Suhle ausgestattet werden.

 

Alle Schweine haben das Bedürfnis den Liegebereich und den Aktivitätsbereich sauber zu halten, um dem Sorge zu tragen muss ein spezieller Kotbereich eingerichtet werden.

 

Aus dem vorher Gesagten ergibt sich, dass die ausschließliche Wohnungshaltung für Miniaturschweine keinesfalls als artgerechte Tierhaltung bezeichnet werden kann und abzulehnen ist.

 

Fütterung und Pflege

 

Zum Unterschied von Mastschweinen, bei denen aus wirtschaftlichen Gründen in relativ kurzer Zeit ein Maximum an Gewichtszunahme erzielt werden soll, ist bei Minipigs zu berücksichtigen dass diese Alter von 15 Jahren und mehr erreichen sollen. Eine übermäßige Verfettung der Tiere ist dabei zu verhindern. Geeignete Futtermittel sind Getreideschrot, Futterrüben, Kartoffeln (niemals roh zu verfüttern), Heu und Grünfutter.

Frisches Trinkwasser muss den Tieren ständig zur freien Entnahme zur Verfügung stehen.

 

Zur Beschäftigung muss den Schweinen die Ration über den ganzen Tag verteilt angeboten werden. Kleien Futtermengen sollten im Auslaufbereich verstreut werden, so dass die Tiere diese beim Wühlen finden und aufnehmen können.

 

Gesunderhaltung

 

Minipigs sollten regelmäßig auf Parasiten untersucht werden; dabei sind so genannte Ektoparasiten wie Läuse oder Milben durch intensive Hautuntersuchung relativ leicht zu erkennen.

Zur Erkennung von Endparasiten, das sind z.B. Spulwürmer, ist eine regelmäßige vorbeugende Kotuntersuchung durch den Tierarzt ratsam.

Prinzipiell sind Minischweine für alle Krankheiten empfänglich, die auch bei Zucht- und Mastschweinen auftreten können.

 

Bestimmungen des Tierschutz- und des Tierseuchengesetzes

 

Das Tierschutzrecht bezeichnet alle Schweine, die rassebedingt als ausgewachsene Tiere ein Körpergewicht von 120 kg nicht überschreiten, als Miniaturschweine.

 

Die Mindestanforderungen für eine tierschutzgerechte Haltung von Minischweinen sind in der 1. Tierhaltungsverordnung zum Tierschutzgesetz festgeschrieben. Diese wurden bereits unter "Haltung und Pflege" beschrieben.

 

Den meisten HalterInnen von Minipigs ist die Tatsache gar nicht bewusst, dass sie sich mit der Anschaffung dieser Tiere auch verschiedenen veterinärrechtlichen Bestimmungen unterworfen haben.

 

So unterliegen Miniaturschweine genauso wie Hausschweine den Paragraphen des Tierseuchengesetzes und der Schweinepestverordnung. Dort ist der Verdacht des Ausbruches einer anzeigepflichtigen Tierseuche geregelt und TierbesitzerInnen haben diesen bei der zuständigen Behörde, das ist in Wien das Veterinäramt (MA 60), zu melden.

Die wichtigsten für Schweine bedeutsamen Tierseuchen sind die klassische Schweinepest, die afrikanische Schweinepest, die Maul- und Klauenseuche, die Aujeszkysche Krankheit und die Schweinebrucellose.

 

Da Tierseuchenerreger leicht durch unzureichend erhitzte Speiseabfälle übertragen werden und so riesige wirtschaftliche Schäden verursachen können, ist die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine in der EU verboten.

 

Weiters sehen die Bestimmungen der Tierkennzeichungsverordnung vor, dass BesitzerInnen von Schweinen, auch wenn sie wie Heimtiere gehalten werden, die Tierhaltung binnen eines  Monats beim Betreiber der VIS der Statistik Austria Hotlinenummer 01/711288100 Montag bis Freitag von 9.00 - 16.00 Uhr unter Angabe von Name, Adresse der TierhalterInnen sowie der Kennzeichnung der gehaltenen Schweine anzuziegen hat.

Alle Schweine müssen dauerhaft gekennzeichnet werden, das ist mittels Ohrmarke, Tätowierung oder elektronischer Kennzeichnung mit Mikrochip möglich.

 

Minischweine sind daher außergewöhnliche Heimtiere, die anspruchsvoll in der Haltung sind. Es braucht für die TierhalterInnen viel Fachkenntnis, um die Haltung von Minischweinen erfolgreich und zur Freude für Mensch und Tier  werden zu lassen.

 

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie die Tierschutz - Helpline des Veterinäramts Wien unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.

 


 



 

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