Tierschutz in Wien
 
 

Richten Sie der Katze ein Heim ein

- Der Familienrat ist sich einig, es ist völlig klar: Wir bekommen eine Katze! Was ist zu tun?

Jungtiere erst ab der achten Lebenswoche

Auch wenn Sie es nicht erwarten können: Ein bisschen Geduld müssen Sie aufbringen, falls Sie sich für ein neugeborenes Tier entschieden haben. Natürlich sieht ein Katzenbaby entzückend aus, aber Sie dürfen es nicht gleich mitnehmen. Katzen kommen zwar schon vollkommen behaart auf die Welt und sind gerade deswegen so niedlich, aber sie sind nach der Geburt blind und taub und beginnen erst ab der fünften bis sechsten Woche selbstständig zu fressen. Damit sich Katzenwelpen natürlich und gesund entwickeln können, dürfen sie nicht vor der vollendeten achten Lebenswoche von der Mutter getrennt werden.

Erst ab diesem Alter dürfen Sie Katzenwelpen in Ihre Wohnung holen, die Sie allerdings zum passenden Katzenheim ausbauen sollten. Selbstverständlich benötigen Katzen ein Mindestangebot an Platz und Raum. Deshalb ist die Haltung in Käfigen oder gar die Anbindehaltung von Katzen generell verboten.

Abenteuer in den vier Wänden

Ihre Katze wünscht sich ein interessantes Umfeld, deshalb ist es notwendig, dass ihr Wohnbereich gut strukturiert ist. Jede Katze hat das Bedürfnis, ihr Rayon zu erkunden und zu kontrollieren. Ein leeres, komplett überschaubares Zimmer bietet ihr aber wenig Anreiz zum Ausleben ihrer Neugier und des Erkundungstriebes. Sichtbarrieren oder gar mehrere Zimmer entsprechen ihrer Abenteuerlust bereits eher. Dies gilt natürlich in erster Linie für reine Wohnungskatzen. Katzen, die in freier Natur herumstreunen, schaffen sich ihre Erlebnisse selbst, sind aber natürlich auch großen Gefahren ausgesetzt, besonders durch den Straßenverkehr.

In der Wohnung freut sich die Katze ganz besonders über erhöht angebrachte Liege- und Aussichtsplätze, die ihr verschiedene Perspektiven ermöglichen und gleichzeitig ein besonderes Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Als Aussichtsplätze beliebt sind bei Katzen besonders Fensterbretter, das ist für sie wie ein Kinocenter, in dem sie genüsslich die spannendsten Filme verfolgen können. Platz dafür ist leicht zu schaffen, wenn die Fensterbretter zu schmal sind, kann man sie mit speziellen Liegebrettern verbreitern.

Platz zum Ruhen

Selbstverständlich beansprucht die Katze eine größere Anzahl verschiedener Ruheplätze, das ist sogar im Tierschutzgesetz festgeschrieben. Wenn dem Tier die Platzerln nicht von vorneherein eingeräumt werden, so besetzen sie einfach Plätze ihrer Wahl, was Ihnen möglicherweise nicht recht ist – aber Sie wissen ja: Katzen wollen in jedem Haushalt die Herrschaft übernehmen!

Wer eine Katze richtig glücklich machen will, baut ihr einen Laufsteg. Dazu werden circa  15 Zentimeter breite Holzstege an der Wand sicher befestigt und mit den Oberflächen von Schränken und Kästen verbunden. Dazu noch Auf- und Abstiegshilfen – und fertig ist ein Stück vom Katzenparadies.

Richten Sie Ihrer Katze einen Futterplatz ein, der ihr ständiges "Esszimmer" ist. Futter- und Wassernapf sollten möglichst einen Gummirand an der Unterseite aufweisen und so gebaut sein, dass sie nicht kippen oder wegrutschen können. Vergessen Sie nicht, sowohl Futter- als auch Wassernapf täglich mit heißem Wasser zu reinigen.

Der Kratzbaum

Katzen müssen ihre Krallen schärfen, das gehört zum arttypischen Komfort- und Revierverhalten. Es dient nicht nur der Krallenpflege, die Katze markiert dabei auch mit ihren Duftstoffen ihr Revier. Wenn sie das aber an der Wohnungseinrichtung tut, hängt der Haussegen sehr bald schief.

Früher wurden den Tieren die Krallen entfernt, um sie am Kratzen zu hindern, aber das ist eine grobe Tierquälerei und nach dem Bundestierschutzgesetz verboten! Wer verhindern möchte, dass Katzen sich an Möbeln und Tapeten versuchen, stellt den Tieren ein Kratzbrett oder einen Kratzbaum zur Verfügung.

Am besten eignet sich ein Brett, das mit grobem Sisalhanf bespannt ist. Es sollte so hoch angebracht werden, dass sich die Katzen zum Schärfen der Krallen aufrichten müssen.

Ein Kratzbaum sollte mindestens 1,50 Meter hoch sein, damit die Katze auch richtig hinaufklettern kann. Katzen lieben es, oben auf dem Kratzbaum zu liegen um von dort aus ihr Revier ungestört beobachten zu können. Der Kratzbaum wird meist zum Mittelpunkt der Katzenwohnwelt. Der ideale Standort für ihn befindet sich in der Nähe des Schlafplatzes der Katze. Wenn Sie einen Kratzbaum irgendwo abseits in der Ecke aufstellen, bleibt er meist unbeachtet.

Das Katzenklo

Katzen sind sehr reinliche Tiere. Daher muss speziell Wohnungskatzen eine geeignete Katzentoilette zur Verfügung stehen. Wenn sich das Tier einmal daran gewöhnt hat, wird es die Katzentoilette regelmäßig aufsuchen, vorausgesetzt, das Kistchen wird regelmäßig gereinigt und steht an einem Ort, wo die Katze ungestört ist.

Nehmen Sie keine zu kleine Katzentoilette, weil Ihre Katze Platz beim Drehen und Scharren braucht, wenn sie ihr "Geschäft" verrichtet. Ein erhöhter Rand verhindert, dass Einstreu aus der Katzentoilette im Zimmer verteilt wird. Achten Sie darauf, eine möglichst geruchsbindende Katzeneinstreu zu verwenden, da Katzen normalerweise in dieser Beziehung sehr heikel sind. Reinigen Sie die Katzentoilette deshalb auch nur mit heißem Wasser! Gerüche von Wasch- und Desinfektionsmitteln können dazu führen, dass die Toilette nicht angenommen wird. Klumpende Einstreu ist sparsamer, da Sie die Klumpen mit einer Reinigungsschaufel entfernen können und nicht jedes Mal die gesamte Einstreu wechseln müssen.

Viele Katzen bevorzugen es, Harn und Kot getrennt abzusetzen; daher ist die Einrichtung von zwei Katzenklos für eine Katze kein Luxus.

Wenn sich das Tier einmal daran gewöhnt hat, wird es die Katzentoilette regelmäßig aufsuchen. Das Kistchen muss regelmäßig gereinigt werden und an einem Ort stehen, wo die Katze ungestört ihr "Geschäft" verrichten kann.

Die Gefahrenquellen

Sie haben alles perfekt eingerichtet? Wunderbar, dann untersuchen Sie bitte Ihre Wohnung auch noch nach möglichen Gefahrenquellen für Ihre Katze. Jahr für Jahr verunglücken viele Wohnungskatzen, die, aus welchen Gründen auch immer, aus ungesicherten Fenstern, von Balkonen und Terrassen fallen. Katzen verfügen zwar über den sogenannten Stellreflex, also über die Fähigkeit, bei einem Sturz auf allen Vieren zu landen. Ab einer gewissen Höhe kann es aber trotz diesem natürlichen Schutzmechanismus zu Knochenbrüchen und schweren inneren Verletzungen kommen. Es ist daher verständlich, dass der Gesetzgeber für Räume, in denen Katzen gehalten werden und bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorschreibt – aber ein echter Katzenfreund wird ja schon aus Liebe zu seinem Tier alles tun, um es zu schützen. Auskünfte über Firmen, die Katzengitter anbieten, erhält man unter anderem bei Tierschutzvereinen oder bei der Tierecke der Kronen Zeitung.

Sehr gefährlich für Katzen sind gekippte Fenster. Die Tiere versuchen, ins Freie zu gelangen und bleiben dabei mit dem Körper im gekippten Fenster hängen. Das kann zu schweren Quetschverletzungen bis zum Tod führen. Besonders aufpassen sollten Sie auf Ihre Katze, so lange Herdplatten, Bügeleisen, etc. Hitze abstrahlen.

Waschmaschinen mit geöffnetem Bullauge ziehen Katzen magisch an, weil sie für die Miezen wie eine Höhle beschaffen sind. Die darin gelagerte Wäsche ist eine zusätzliche Attraktion, die einen extra-ruhigen Schlafplatz garantiert. Kontrollieren Sie daher immer die Trommel Ihrer Waschmaschine, bevor Sie mit dem Waschen beginnen.
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Halten Sie giftige Substanzen wie Reiniger, Desinfektionsmittel, Schädlings-bekämpfungsmittel, etc. sorgfältig unter Verschluss und erkundigen Sie sich beim Kauf von Pflanzen ob sie für Katzen giftig sind. Eine Liste dieser Pflanzen erhalten Sie bei der Tierschutz-Helpline des Veterinäramts, Telefon: (01) 4000-8060, E-Mail. Und noch ein wichtiger Hinweis: Lassen Sie gedüngtes Gießwasser nicht offen herumstehen, auch das kann für Ihren Liebling gefährlich werden.

Weitere Informationen und Tipps zur Katzenhaltung finden Sie in der Wiener Katzenbroschüre des Veterinäramts Wien die sie kostenlos online bestellen können.
Für Fragen zu diesem Thema rufen Sie die Tierschutz-Helpline unter der Telefon Nummer (01) 4000-860 oder schreiben Sie uns eine E-Mail .


 

 

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