
Kontrolle von Futtermitteln für Heimtiere

In Wien leben derzeit geschätzte 250.000 Katzen, 100.000 Hunde und eine nur schwer zu schätzende Zahl an Kleinnagern, Vögeln, Fischen und die - immer beliebter werdenden - Reptilien. Art-, rasse- und altersspezifische Fütterung von Tieren zählen zu den wichtigsten Punkten der modernen Tierhaltung. Jedes Futter sollte qualitativ hochwertig, in der richtigen Zusammensetzung und in ausreichender Menge angeboten werden. Dies ist am leichtesten mit den im Handel z.B. als Dosen - oder Trockenfutter angebotenen Fertigprodukten zu erreichen.
Die gesetzliche Grundlagen
Die Herstellung, Zusammensetzung, Kennzeichnung, das Inverkehrbringen und die Verwendung der Futtermittel ist durch das österreichische Futtermittelrecht (Futtermittelgesetz 1999 und Futtermittelverordnung 2000 geregelt.
Ablauf der Kontrollen
Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte der Magistratsabteilung 60 - Veterinäramt kontrollieren gemeinsam mit dem Bundesamt für Ernährungssicherheit die Futtermittelkontrolle von Heimtieren im Handel und in der Erzeugung. Es werden stichprobenartig in allen Verkaufsstellen, in denen Heimtierfuttermittel angeboten werden und in den, in Wien ansässigen, Herstellerbetrieben, regelmäßig Proben gezogen und an die AGES (die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) weitergeleitet.
Dort wird der hygienische Zustand, die ordnungsgemäße Zusammensetzung und Kennzeichnung der Futtermittel überprüft. Eine lückenlose Kontrolle von den Produzenten bis zu den KonsumentInnen ist damit gesichert.
Futtermittel aus dem Internet
Die Anzahl von Unternehmen, die Futtermittel auch über das Internet anbieten, ist stark im Ansteigen begriffen. Bei diesen, aus dem Ausland importierten Futtermittel, sind oft weder der Hersteller, die wirklich enthaltenen Inhaltsstoffe noch die Vertriebswege bekannt.
Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit, billig hergestellte, jedoch qualitativ minderwertige und für die Tiere oft nicht adäquate Futtermittel zu erwerben, im Steigen begriffen.
Besonders für die immer beliebter werdenden Reptilien sind zahlreiche Futtermittel auf dem Markt, die vorwiegend im angloamerikanischen Raum produziert werden und bei denen die Kennzeichnung und die Fütterungsempfehlungen oft nur in englischer Sprache abgefasst und damit nicht für alle KonsumentInnen verständlich sind.
Es ist empfehlenswert nur solche Futtermittel zu erwerben, deren Kennzeichnung in deutscher Sprache abgefasst ist, um Irrtümer und Fütterungsfehler ausschließen zu können.
Gesundheitsbezogene Angaben
Ebenso sind Angaben zur Vorbeugung und Behandlung einer Krankheit auf der Verpackung nicht zulässig, da die Wirksamkeit nicht beweisbar und außerdem den Arzneifuttermitteln vorbehalten ist, die jedoch, verständlicherweise, nur über den Tierarzt zu beziehen sind.
Angaben wie: "fördert das Immunsystem", "positive Wirkung beim Knorpelaufbau", "hilfreich bei Verdauungsproblemen" und dergleichen mehr sind daher verboten. Solche unzulässigen Angaben sind sehr häufig bei Pferdefuttermittel, in letzter Zeit aber vermehrt auch bei Hunde-, Katzen- und Nagerfuttermittel anzutreffen.
Um den Schutz der Endverbraucherin beziehungsweise des Endverbrauchers vor Täuschung gewährleisten zu können, liegt ein Schwerpunkt der Futtermittelkontrolle in der Kontrolle dieser Angaben.
Der Verwendungszweck eines Futtermittels
Aus der Angabe des Verwendungszwecks kann der Konsument ersehen, wofür das Futtermittel zu vorgesehen ist. Die drei wichtigsten werden hier genauer erklärt, da es immer noch zu Verwechslungen, vor allem zwischen Alleinfutter- und Einzelfuttermittel, kommen kann.
o Alleinfuttermittel
Ist ein Mischfuttermittel, dessen Zusammensetzung ausreicht, den täglichen Bedarf der Tiere vollständig abzudecken.
o Einzelfuttermittel
Futtermittel, die unmittelbar als solche oder in verarbeiteter Form zur Verfütterung, zur Herstellung von Mischfuttermitteln, oder zur Verwendung als Trägerstoff für Vormischungen bestimmt sind. (z.B. Sonnenblumenkerne). Ein weiteres Beispiel für Einzelfuttermittel sind die immer beliebter werdenden, aus getrockneten Häuten oder Organen hergestellten, Kauartikeln für Hunde. Damit kann sowohl der Spieltrieb der Hunde gefördert als auch wirksam Stressabbau erzielt werden.
o Ergänzungsfuttermittel
Kann nur in Verbindung mit anderen Futtermitteln den täglichen Bedarf abdecken, es muss eine tierartgerechte Fütterungsanweisung vorhanden sein, da es meistens einen höheren Gehalt an bestimmten Zusatzstoffen aufweist. Diese werden gerne als Belohnung, zur Beschäftigung des "Lieblings" oder zur Abdeckung von möglichen Nahrstoffdefiziten eingesetzt.
Fragen zu Heimtierfuttermittel
Das Veterinäramt der Stadt Wien ist jederzeit an der Tierschutz-Helpline unter der Telefon-Nummer (01) 4000-8060 erreichbar, und bietet den TierhalterInnen die Möglichkeit, Anfragen aus dem Futtermittelbereich zu stellen. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Qualität oder der Kennzeichnung eines von ihnen gekauften Futtermittels haben, kontaktieren Sie uns.
Um Beschwerden erfolgreich nachgehen zu können, sind folgende Angaben notwendig:
* Bezeichnung des Futtermittels
* Chargennummer
* Ablaufdatum
* Datum des Einkaufes
* Bezeichnung und Adresse des Geschäftes, wo das
Futtermittel gekauft worden ist (wenn vorhanden Kopie der
Rechnung beilegen)
* Grund der Beschwerde (Aussehen, Geruch, Befall mit
Schadinsekten, etc.)
* Sollten von dem "bedenklichen" Futtermittel ein oder mehrere
ungeöffnete Einheiten derselben Charge oder des gleichen
Ablaufdatums vorhanden sein, wäre es von Vorteil, diese
ebenfalls untersuchen zu lassen.
Das Veterinäramt führt eine Kontrolle des genannten Betriebes durch und zieht dann im Verdachtsfall - auf Grund der oben angeführten Angaben - in dem betreffenden Geschäft oder bei dem betroffenen Hersteller- Proben von der selben Charge und veranlasst deren Untersuchung.
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