Tierschutz in Wien
 
 

Hundezonen in Wien

Um allen Hunden auch in der Großstadt die Möglichkeit auf artgerechte Bewegung zu bieten, wurden in Wien zahlreiche Hundezonen und Hundeauslaufplätze eingerichtet und mit besonderen Hinweisschildern kenntlich gemacht. -
Hundezonen in Wien

Leine oder Maulkorb

 

Hunde sind, natürlich abhängig von der Rasse, von ihrem Alter und von ihrem Gesundheitszustand, sehr bewegungsaktive Tiere. Oft ist es in der Stadt gar nicht so leicht, Hunden ausreichend Auslauf im Freien zu bieten, weil nach den Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes an öffentlichen Orten in Wien ein Maulkorb bzw. Leinengebot gilt.

 

Was ist ein öffentlicher Ort?

 

Das ist laut Gesetz jeder Ort, der von allen Menschen unter den gleichen Bedingungen betreten werden kann. Es handelt sich also dabei nicht nur um Straßen, Gassen, Plätze und Parkanlagen, sondern auch um frei zugängliche Teile von Häusern, Höfen, Lokalen, Geschäften, Kleingartenanlagen, Sportplätzen, Bädern, etc.

 

An öffentlichen Orten müssen Hunde entweder so an der Leine geführt werden, dass ihr Verhalten jederzeit beherrscht werden kann, oder sie müssen mit einem Maulkorb versehen sein. Der Maulkorb muss der Größe und Kopfform des Hundes angepasst sein und dem Hund Hecheln sowie die Aufnahme von Wasser ermöglichen.

 

In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen  – vorausgesetzt es handelt sich nicht überhaupt um eine Hundeverbotszone – genügt der Maulkorb nicht, Hunde müssen  dort stets an der Leine geführt werden. Und dort, wo sich üblicherweise viele Menschen aufhalten, zum Beispiel in Gasthäusern, Restaurants und öffentlichen Verkehrsmitteln, reicht es nicht aus, die Tiere anzuleinen, sie müssen zusätzlich immer einen Maulkorb tragen.

 

Für bissige Hunde – das sind nach dem Gesetz alle, die einmal einen Menschen oder einen anderen Hund gebissen haben –  gilt immer eine Maulkorbpflicht an allen öffentlichen Orten.

 

Hundezonen und Hundeauslaufplätze

 

Wo kann sich dann ein Hund frei bewegen? In Wien wurden und werden zu diesem Zweck Hundezonen und Hundeauslaufplätze eingerichtet, die durch spezielle Hinweisschilder gekennzeichnet sind. In diesen Anlagen ist die sonst verbindliche Maulkorb- bzw. Leinenpflicht aufgehoben und Hunde können ihr natürliches Verhalten im Spiel mit den HundehalterInnen, aber auch mit anderen Hunden, ausleben. Für bissige Hunde gilt allerdings auch in Hundezonen die Verpflichtung zum Tragen eines Maulkorbes. Aber auch sie haben dort wie alle anderen die Chance, ihr natürliches Bewegungsbedürfnis auszuleben und mit Artgenossen herumzutollen und zu spielen. Und auch für die TierbesitzerInnen sind diese Hundezonen ein Vorteil: Dort trifft man Gleichgesinnte, es entwickelt sich schnell ein Gespräch. Auf diese Art haben sich schon viele dauerhafte Freundschaften ergeben.

 

Derzeit gibt es in Wien 122 Hundezonen

 

Mit dem Stand von Frühjahr des Jahres 2008 gibt es im Stadtgebiet von Wien insgesamt 122 Hundezonen und Hundeauslaufplätze, wobei in jedem Bezirk zumindest eine Hundezone eingerichtet wurde. Ein aktuelles Verzeichnis dieser Hundezonen und Hundeauslaufplätze finden Sie im Internet auf den Seiten der Magistratsabteilung 42 – Wiener Stadtgärten unter dem Link: www.wien.gv.at/umwelt/parks/hundezonen.html

Selbstverständlich erhalten Sie das aktuelle Verzeichnis auf Anfrage bei der Tierschutz-Helpline, Telefon: (01) 4000/8060, kostenlos zugesandt.

 

Freilich sind gerade die Hundezonen eine Bestätigung des Sprichwortes: "Allen Menschen recht getan ist eine Kunst, die niemand kann!" Es kommt immer wieder zu öffentlichen Diskussionen über Größe, Lage und Ausstattung der Wiener Hundezonen.

Verständlich, denn im dicht verbauten Gebiet der innerstädtischen Bezirke sind die dafür verfügbaren Freiflächen natürlich sehr stark begrenzt. Die flächenmäßig kleinsten Wiener Hundezonen sind nur etwa 100 bis 200 Quadratmeter groß – und das ist vielen BesitzerInnen zu klein. Sie können aber ausweichen, denn dem gegenüber stehen schier endlose Hundeauslaufzonen, wie zum Beispiel im Prater mit 250.000 Quadratmetern Fläche.

Dazu kommt, dass nicht nur die Größe der Hundezonen für das Wohlbefinden der Vierbeiner von Bedeutung ist: Auch eine kleinere, aber gut ausgestattete Hundezone kann ein Ort sein, an dem sich Mensch und Tier wohl fühlen.

 

Ausstattung von Hundezonen

 

Die Ausstattung ist im Wiener Tierhaltegesetz geregelt. Es schreibt vor, dass Hundezonen eingezäunt und mit nach innen schwingenden, selbst schließenden  Türen ausgestattet sein müssen. Dies gilt allerdings nur für Hundezonen, die nach dem 1. Jänner 2006 neu eingerichtet wurden. Leider erfüllen ein gar nicht so geringer Teil der Wiener Hundezonen diese Anforderungen derzeit nicht, obwohl gerade das Einzäunen der Freilaufflächen aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Unfällen wichtig ist.

 

Eine gute Hundezone sollte auf jeden Fall begrünt sein, nur so macht den Tieren das Laufen und Herumtollen auch wirklich Spaß. Eine Hundetränke, wie sie immerhin in rund einem Drittel der Wiener Hundezonen eingerichtet ist, trägt gleichfalls zum Wohlbefinden der Tiere bei.

 

Für vierbeinige Wasserratten

 

Viele Hunde sind echte Wasserratten, für sie wäre eine Bademöglichkeit für Hunde natürlich Spitze. Klar, dass das in einer Großstadt nur die Ausnahme sein kann, in Wien gibt es aber ein solches Hundebad: an der Alten Donau neben dem Angelibad.

 

Die Stadt kann dafür sorgen, dass Hundezonen angeboten werden, und sie tut das so, dass sie nach Möglichkeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind, dass Sitzgelegenheiten, Abfalleimer und eine entsprechende Beleuchtung zur Verfügung stehen. Ob sich Tier und Mensch dort gut aufgehoben fühlen, hängt aber ganz stark von den HundebegleiterInnen ab. Sie sollten zum Beispiel für Sauberkeit sorgen.

 

Zwar sind Hundezonen gemäß den Bestimmungen der Wiener Grünanlagenverordnung für die Benützung durch Hunde gewidmet, dennoch gilt, dass in öffentlich zugänglichen Park- und Grünanlagen Hundekot von der den Hund führenden Person unverzüglich zu entfernen ist. Automaten für Hundekotsackerln sollen deshalb in keiner

Hundezone fehlen fehlen. Wer leere oder beschädigte Hundekotsackerlautomaten findet wird gebeten, diese unter der Wiener Telefonnummer 546 48 zu melden.

 

Viele Wiener Hundezonen sind sehr gut ausgestattet, dort und da sind doch noch  Verbesserungen möglich. Die Stadt bemüht sich darum, denn Hundezonen und Hundeauslaufplätze sorgen in der Großstadt Wien für das Wohlbefinden unserer vierbeinigen Freunde und sie stellen auch einen wesentlichen Beitrag für das konfliktarme Zusammenleben von Mensch und Tier dar.

 

 

 

 

 

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Bisherige Meinungen zu diesem Artikel

s geier am 10.05.2011, 16:43h
Sehr geehrte Damen und Herren!
Warum wird die Hundebadezone auf der Donauinsel nicht mehr umworben und bekannter gemacht, dort stören die Hunde nicht können Baden es gibt viel Auslauf. Wir - Anrainer und Miteigentümer vom Mühlwasser 1220 sehen nicht ein warum wir ständig und dauernd mit Hunden/bzw Hundehaltern konfrontiert sind die sich nicht an das Wiener Tierhaltegesetzt halten. Das Mühlwasser ist ein Naherholungs und Badegebiet für Menschen. Hunde sind Privatvergnügen. Am Mühlwasser sind viel Reiter, Jogger, Radfahrer Spaziergänger, KINDER und Badende - wir wollen weder freilaufende ohne Beisskorb sich bewegende noch badende noch ihre Notdurft verrichtende Hunde an einem Platz wo sich Menschen (Kinder) aufhalten. Es ist dort zum Glück für die vielen Erholungsuchenden keine Hundezone und so soll es auch bleiben - da wie gesagt sich in der nahen Umgebung gleich die offizielle Donauinselhundebadezone befindet!!!! Vielleicht können sie in diesem Sinne die wirklich im großen Ausmass bestehenden Hundezonen im 22. Bezirk mehr umwerben und die Nicht-Hunde-Zonen besser beschildern und überwachen MFG
 
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