Tierschutz in Wien
 
 

Haltung von Papageien

Was bei der Haltung von Papageien unbedingt zu beachten ist. -
Haltung von Papageien

Haltung von Papageien

 

Prinzipiell sollte, wie der Kauf eines jeden Haustieres, auch der eines Papagei gründlich überlegt werden, geht man doch damit eine oft mehrere Jahrzehnte dauernde Verpflichtung ein, sich um das Tier zu kümmern. Vor der Anschaffung sind einige wesentliche Punkte zu beachten:

 

Meldepflicht

 

Papageien sind Wildtiere und deren Haltung ist, mit wenigen Ausnahmen (Wellensittich, Nymphensittich, die Unzertrennlichen und Plattschweifsittiche), der Behörde anzuzeigen. Es hat eine Meldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien ist es die Magistratsabteilung 60 – Veterinäramt (Karl-Farkas-Gasse 16, 1030 Wien), zu erfolgen. Dabei sind der Name und die Adresse des Halters sowie Anzahl und, wenn möglich, die wissenschaftliche Bezeichnung der Art anzugeben.

 

Besondere Anforderungen

 

Papageien stellen im Hinblick auf Bewegungs- und Sozialverhalten besondere Ansprüche an deren Haltung. Viele Arten sind Schwarmvögel, eine Einzelhaltung, die in diesen Fällen  Tierquälerei darstellen würde, ist per Gesetz verboten.

Auch leben manche Arten lebenslang mit dem selben Partner zusammen. Das Finden eines geeigneten Artgenossen kann sich jedoch als langwieriges und schwieriges Unterfangen erweisen.

Vor allem männliche Tiere verhalten sich oft ihrem Partner gegenüber äußerst aggressiv, nicht selten wird das weibliche Tier dabei verletzt, im Extremfall sogar getötet. Diesem Umstand ist durch eine Käfighaltung Rechnung zu tragen, in der die Tiere zeitweise getrennt werden können.

 

Natürlicher Tag-Nacht-Rhythmus

 

Wie alle Lebewesen benötigen auch Papageien ausreichend Tageslicht mit einem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus (die Haltung im Keller ist strikt abzulehnen!). Auch einem entsprechenden Raumklima (mit einer für die jeweilige Art entsprechenden Temperatur und Luftfeuchtigkeit) ist Rechnung zu tragen.

 

Kürzen der Handschwungfedern

 

Die dauerhafte Einschränkung der Flugfähigkeit durch operative Eingriffe ist verboten. Lediglich aus tierschutz- oder artenschutzrelevanten Gründen darf ein regelmäßiges Kürzen der Handschwungfedern zum Einschränken der Flugfähigkeit erfolgen.

 

Unterbringung

 

Der Gesetzgeber schreibt für Papageien folgende Käfig- und Schutzraumgrößen (bei Haltung im Freien) vor, die nicht unterschritten werden dürfen:

 

Sittiche (außer Wellen- und Nymphensittich):

 

Käfiggrößen:

 

Bis 30 cm Gesamtlänge: 2 x 1,5 x 2m (Länge x Breite x Höhe)

Ab 30cm Gesamtlänge: 4 x 2 x 2m

 

Schutzraum:

 

Bis 30 cm Gesamtlänge: Grundfläche 1m2, Höhe 1m

 

Ab 30cm Gesamtlänge: Grundfläche  2m2, Höhe 1m

 

Die Temperatur im Schutzraum darf 5°C nicht unterschreiten.

 

 

Kurzschwänzige Papageien:

 

Käfiggrößen:

 

15 bis 25cm Gesamtlänge: 2 x 1 x 1m

 

Bis 40cm Gesamtlänge: 3 x 2 x 2m

 

Über 40cm Gesamtlänge: 4 x 2 x 2,5m

 

Schutzraum:

 

15 bis 25cm Gesamtlänge:  Grundfläche 1m2, Höhe 1m

 

Bis 40cm Gesamtlänge: Grundfläche 1m2, Höhe 2m

 

Über 40cm Gesamtlänge: Grundfläche 2m2, Höhe 2m

 

Die Temperatur im Schutzraum muss, je nach Art, zwischen 5 und 15°C liegen.

 

 

Aras:

 

Käfiggrößen:

 

Bis 60cm Gesamtlänge: 4 x 2 x 3m

 

Über 60cm Gesamtlänge: 6 x 2,5 x 3m

 

Schutzraum:

 

Bis 60cm Gesamtlänge: Grundfläche 1m2, Höhe 2m

 

Über 60cm Gesamtlänge: Grundfläche 2m2, Höhe 2m

 

Die Temperatur im Schutzraum darf 10°C nicht unterschreiten. 

 

 

Die angegebenen Käfigmaße gelten für die paarweise Unterbringung. Bei Gruppenhaltung ist die Grundfläche je weiteres Paar um 50% zu erweitern.

 

Aus den angegebenen Käfiggrößen resultiert, dass eine Papageienhaltung in den meisten Fällen aus Platzgründen in einer Wohnung kaum möglich ist.

 

 

Ausstattung der Käfige

 

Der Käfigboden ist mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz, Holzgranulat, Rindenmulch oder ähnlichem geeigneten Material zu bedecken und muss regelmäßig gereinigt werden.

 

Es sind mindestens 2 Sitzstangen unterschiedlichen Durchmessers – zum Trainieren der Fuß- und Zehenmuskulatur - so anzubringen, dass die Vögel möglichst lange Flugstrecken zurücklegen müssen.

 

Die Tiere dürfen durch das Käfigmaterial, das leicht zu reinigen sein muss, und durch die Ausstattung nicht verletzt werden.

Die Vergitterung der Käfige muss aus Querstäben bestehen, die einerseits den Vögeln die Möglichkeit zum Klettern bieten und andererseits ein Entweichen unmöglich machen.

 

Werden Papageien im Freien gehalten, muss zusätzlich ein Schutzraum in geeigneter Größe mit Ein- und Ausflugsöffnungen vorhanden sein. Im Inneren des Schutzraumes müssen Temperaturen herrschen, die der jeweiligen Art entsprechen.   

 

Allgemeines

 

Dem ausgeprägten Spiel- und Erkundungsverhalten der Tiere ist durch ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten (frische Zweige, Beschäftigungsfutter wie z.B. Hirserispen und anderen geeigneten Objekten) Rechnung zu tragen.

 

Das tägliche Bad ist für viele Vögel ein tägliches Ritual, deshalb muss eine Bademöglichkeit vorhanden sein, baden diese trotzdem nicht, so sind sie mindestens einmal wöchentlich mit Wasser zu besprühen.

 

Besonderes Augenmerk ist auf eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung mit geeignetem Futter – Keimfutter, Obst, Gemüse, Grünfutter etc.(keine Speisereste!) zu achten.

Die ausschließliche Ernährung mit trockenen Sämereien ist nicht artgerecht und führt auf Dauer zu Verfettung und Organschäden.

 

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie die Tierschutz - Helpline des Veterinäramts Wien unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.




 

 

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesem Artikel:





*) Bitte stellen Sie sicher, dass alle mit * gekennzeichneten Felder ausgefüllt sind.
 
© 2012 Veterinäramt & Tierschutz der Stadt Wien | Impressum | Benutzerhinweise
made_by_artware_PA.png