Tierschutz in Wien
 
 

Fiakerpferde in Wien - Pferdekutschen gestern und heute

Die Fiaker zählen zu den Wahrzeichen der Wiener Innenstadt und sind nicht mehr aus dem Stadtbild wegzudenken.Foto: wien-fiaker.at -
Fiakerpferde in Wien - Pferdekutschen gestern und heute

Fiaker in der Geschichte

 

Sie haben eine Jahrhunderte lange Tradition. Schon im 18. Jahrhundert haben sie Personen von A nach B transportiert. Damals war der Vorgang eine reine Transportdienstleistung, die durchaus mit den heutigen Taxifahrten verglichen werden können. Mit den Kutschen war man wesentlich schneller am Ziel, als mit den damals üblichen Transportmitteln, den Senften bzw. Sesselträgern.

 

Der Name leitet sich von dem irischen Einsiedler Fiacrius (610 - 670) her, der seine Heimat verließ, um in Einsamkeit Gott dienen zu können. Später wurde er heilig gesprochen und viel später in Paris eine Kirche, die Eglise de Saint Fiacre, sowie die dazugehörige Straße nach ihm benannt. In dieser Rue de Fiacre existierte vor einem Gasthaus eine bildliche Darstellung des Heiligen Fiacrius. Im Jahre 1662 bot der Kaufmann und Pferdehändler Nicolas Souvage erstmals Pferdelohnwagen mit Kutschern in Paris in der Rue de Fiacre zur Vermietung an. Der Heilige Fiacrius erhielt das himmlische Patronat über den neuen Berufsstand. Für den Wiener Fiaker ist er auch heute noch der Namenspatron.

 

Und hier beginnt auch die Geschichte der Wiener Fiaker. Die Idee der Pariser Lohnkutscher wurde in Wien vor über 300 Jahren übernommen - und um 1720 bürgerte sich auch der Name "Fiaker" ein. Ein Fiaker besteht aus drei Teilen - den Pferden, der Kutsche und dem Fahrer.

1720 wurde die erste Lohnkutschenverordnung erlassen.
Die bereits von Anfang an geforderten polizeilichen Auflagen legten fest, daß die Wagen nummeriert werden mussten und die Kutscher fixe Preise zu verlangen hatten.
1785 erhielten die Fiaker endlich zwei "offizielle" Standplätze - am Graben und am Michaelerplatz.

 

In der Mitte des 18.Jahrhunderts wurden ungefederte 1- und 2-spännige Bauernleiterwägen für ärmere Leute, so genannte "Zeislerwägen" eingeführt. Sie waren mit eigenen Tafeln gekennzeichnet, hatten Platz für 8-20 Personen und wurden von den Wienern für Landpartien sowie zum Erreichen der nahen Weinorte genutzt.
1848: Die Anzahl der Berechtigungen in Wien war beschränkt.

 

Ab 1865 bekamen die Fiaker Konkurrenz durch die neu eingeführt Pferdetramway. Pferde wurden erst durch dampfbetriebene Zugfahrzeuge ersetzt,um1880 erfolgte die Elektrifizierung.
1895 gab es erstmals über 1000 Berechtigungen. Da eine Kutschfahrt aber für die meisten zu teuer war, gingen sie weiterhin zu Fuß.

1908: Das Fahrverbots von Automobilen in der Innenstadt wird aufgehoben, der öffentliche Verkehr mit Pferden wird weniger, bis zum 1. Weltkrieg waren schon rund ¾ der Fiaker und Einspänner ersetzt.

 

Fiaker heute

 

Nach1945, nach dem Krieg gibt es kein Futter mehr für die übrig gebliebenen Pferde, die elektrische Straßenbahn ist zudem billig. So werden Fiaker nur noch für Hochzeiten, Firmungen und dergleichen Feste genützt. Die Wiener, die es sich leisten können nicht mit der Straßenbahn zu fahren, nehmen ein Taxi. Dafür kommen immer mehr Touristen nach Wien und die Rolle der Fiaker beginnt sich zu ändern: Vom Personentransportunternehmen werden sie zur Attraktion nicht nur für Besucher Wiens, sondern auch für Wiener.
Derzeit gibt es rund 25 Fiakerunternehmen mit ca. 170 Konzessionen. Dies müssen sich 58 Platzkarten – das ist die Berechtigung zur Auffahrt auf die Fiakerstandplätze – teilen.
Seit 1998 ist für das Lenken eines Fiakers eine Fahrdienstprüfung erforderlich.

 

Die MA 60 - Veterinäramt der Stadt Wien - ist sich der Problematik der immer wieder angesprochen Arbeits- und Haltungsbedingungen der Wiener Fiakerpferde durchaus bewußt.

Aus diesem Bewußtsein heraus wurde bereits im Jahre 2000 von der Wiener Landesregierung eine Verordnung über die Haltung von Pferden herausgegeben, welche innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren die Behebung vieler Mängel forderte.

Darin wurde damals festgehalten, daß u.a. auf den Standplätzen von Zugpferden eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen ist.

 

Diese Verordnung wurde im Jahre 2005 durch das Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes außer Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen des Bundestierschutzgesetzes, BGBL Nr. I 118/2005, sehen leider keine Übergangsfristen für bauliche Maßnahmen vor, die über die Instandsetzung einzelner Elemente hinausgehen.

 

In der zu diesem Gesetz erlassenen ersten Tierhaltungsverordnung finden sich auch die Bestimmungen für die Haltung von Pferden. In dieser ist die Anbindehaltung von Pferden bis zum 31.12.2009 erlaubt. Darüber hinaus sind die Tiere jedoch immer so zu halten, daß ihnen keine Leiden, Schmerzen oder Schäden zugefügt werden.

Die zuständigen Wiener Behörden werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiterhin alles tun, um die Pferdehaltung auch in den Fiakerbetrieben laufend zu verbessern. Dazu zählt die Tierhaltung an sich, die Intensivierung der veterinärmedizinischen Kontrollen, sowie die Frage der Fiakerstandplätze in der Innenstadt.

 

So werden alle Fiakerbetriebe regelmäßig einer unangemeldeten Kontrolle hinsichtlich der geltenden Tierschutzbestimmungen durch das Veterinäramt Wien unterzogen. Kontrollen an den Standplätzen werden laufend etwa einmal wöchentlich, bei Außentemperaturen von über 30°C, täglich durchgeführt.

Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen werden von den AmtstierärztInnen die notwendigen Maßnahmen ergriffen. So besteht die Möglichkeit, dass Fiakerpferde aus gesundheitlichen Gründen durch AmtstierärztInnen aus dem Fahrdienst genommen werden können. Dies wird auch immer wieder im Anlassfall praktiziert. Tierärztliche Befunde müssen anschließend der Behörde übermittelt werden.

 

Das Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz sieht derzeit vor, dass der Betrieb von Fiakerunternehmen vom Anschirren der Pferde bis zu ihrem Abschirren in der Zeit von 9-23 h gestattet ist.

Das Auffahren auf die Standplätze ist in der Betriebsordung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen geregelt bzw. eingeschränkt. Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass Pferde innerhalb von 24 h zumindest 8 Stunden durchgehend ruhen müssen.

 

Das Anliegen vieler Tierfreunde, Fiaker künftig nicht mehr in der City sondern z.B. nur mehr in Schönbrunn fahren zu lassen, ist nicht umsetzbar. Diese alte Wiener Tradition aus der Innenstadt zu entfernen ist ein kaum umsetzbares Ziel. Dennoch wird die MA60 weiterhin bemüht sein, dass es hier zu positiven Lösungen kommt.

 

Angemerkt werden darf, dass bei beobachteten Missständen das Veterinäramt rund um die Uhr unter der Telefonnummer der Tierschutz-Helpline: (01) 4000-8060 erreichbar ist. Hier werden unter Angabe der Fiakernummer Anzeigen entgegengenommen und bearbeitet. 
Auch Unterstützung und Anregungen, die zu einer Verbesserung der Situation für Fiakerpferde führen können, sind  an obiger Telefonnummer stets willkommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesem Artikel:





*) Bitte stellen Sie sicher, dass alle mit * gekennzeichneten Felder ausgefüllt sind.
 
© 2012 Veterinäramt & Tierschutz der Stadt Wien | Impressum | Benutzerhinweise
made_by_artware_PA.png