
Der verpflichtende Hundeführschein

Ab 1. Juli 2010 müssen in Wien TierhalterInnen von 12 Hunderassen und ihren Mischlingen (Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino und Mischlinge mit diesen Rassen) einen verpflichtenden Hundeführschein erwerben. Das bedeutet, dass nicht nur die BesitzerInen dieser Hunde, sondern dass jede Person, die einen solchen Hund verwahrt den Wiener Hundeführschein ablegen muss. Es handelt sich hierbei um eine Prüfung, bei der das Team HundeführerIn und Hund ihre Qualifikation, Erziehung und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft nachweisen müssen. Ein Vorbereitungskurs ist nicht verpflichtend, aber eine gute Investition, wenn die nachfolgende Prüfung auch positiv abgeschlossen werden soll.
Die Lernunterlagen sind im Internet unter der Adresse http://www.wien.gv.at/umwelt/natuerlich/hundefuehrschein.html#download erhältlich.
Jede TierhalterIn ab dem 16. Lebensjahr, der/die in Wien einen Hund angemeldet hat oder als HalterIn des Tieres fungiert und als "verlässlich" im Sinne des Wiener Tierhaltegesetzes gilt, darf mit seinem Hund zu dieser Prüfung antreten.
Als verlässlich gilt, wer
1. keine rechtskräftigen Verurteilung wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden, wegen Zuhälterei, Drogenhandel, Menschenhandel oder Schlepperei,
2. keine rechtskräftigen Verurteilung wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels,
3. keine rechtskräftigen Verurteilung wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Menschen,
4. keine rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wegen Tierquälerei gemäß § 222 StGB,
5. keine rechtskräftigen Bestrafung wegen einer Übertretung der §§ 5 und 6 Tierschutzgesetz,
6. keine rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung gemäß § 39 Tierschutzgesetz,
7. keine rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren gemäß § 4,
8. keine rechtskräftigen Bestrafung wegen einer Übertretung von Aufträgen gemäß § 8 Abs. 5 oder 6.
Anmeldungen dazu nimmt das Veterinäramt der Stadt Wien ab 1. Juli 2010 gerne entgegen.
Folgende Unterlagen sind bei dieser Anmeldung mitzubringen:
* Nachweis über die Bezahlung der Hundeabgaben für das laufende Kalenderjahr
* Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 725.000,00 .-
* Amtlicher Lichtbildausweis
* Der gechippte Hund
Ablegen des Hundeführscheins
Jede TierhalterIn, die einen Hund dieser 12 betroffenen Rassen bereits besitzt, muss diesen Sachkundenachweis binnen eines Jahres nachholen.
Bei einem Neuzugang eines solchen Hundes muss innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tierhaltung, aber frühestens ab dem 6. Lebensmonat des Hundes diese Prüfung positiv absolviert werden.
Sollte beim ersten Antreten diese Prüfung nicht geschafft werden, kann sie innerhalb von 3 Monaten ein einziges mal wiederholt werden. Nach dem zweiten Fehlversuch wird der Hund von der Polizei abgenommen und er gilt als verfallen.
Bis zur positiven Absolvierung der Hundeführscheinprüfung muss der Hund an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen.
Der neu erworbene Hundeführschein, wie auch ein amtlicher Lichtbildausweis der TierhalterIn ist bei jedem Spaziergang mitzuführen.
Für die Prüfung sind € 25,00 Prüfungsgebühr zu bezahlen. Nach bestandener Prüfung wird der neue Hundeführschein per Post zugeschickt.
Inhalt des Hundeführscheins
Theoretischer Teil:
Der theoretische Teil trägt dazu bei, das Wissen über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen. Die Prüfung umfasst 150 mögliche Fragen. Aus diesen werden mindestens 30 gestellt. Davon müssen 24 richtig beantwortet werden.
Praktischer Teil:
Im Anschluss an den theoretischen Prüfungsteil folgt der praktische Teil. Hier wird getestet, ob die Hundehalterinnen und Hundehalter in der Lage sind, sich in alltäglichen Situationen mit ihrem Hund richtig und rücksichtsvoll in Bezug auf andere Menschen zu verhalten. Für den verpflichtenden Hundeführschein wird der Praxisteil erweitert. So werden mögliche kritische Situationen wie beispielsweise die Begegnung mit anderen Hunden trainiert.
Die Liste der HundeführscheinprüferInnen finden Sie unter diesem Link (http://www.tieranwalt.at/index.php?cccpage=hundefuehrschein)
Freiwillige Hundeführscheine (http://www.wien.gv.at/umwelt/natuerlich/hundefuehrschein.html)
behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie die Tierschutz - Helpline des Veterinäramts Wien unter der Telefonnummer (01) 4000 –8060.
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Bisherige Meinungen zu diesem Artikel
Chris K am 09.07.2011, 22:52hIst das wirklich der genaue gesetzliche Wortlaut ("Jede TierhalterIn ab dem 16. Lebensjahr, der/die in Wien einen Hund angemeldet hat oder als HalterIn des Tieres fungiert und als "verlässlich" im Sinne des Wiener Tierhaltegesetzes gilt, darf mit seinem Hund zu dieser Prüfung antreten.")? Ich hoffe nicht, denn sonst DARF ja jemand, der in Wien keinen Hund gemeldet hat, gar nicht zu der Prüfung antreten! Aber doch müsst er die Prüfung haben um mit dem Hund eines Bekannten, des Partners oder eines Familienangehörigen etc. spazieren zu gehen! Wie geht denn das? =) Kempf Annemarie am 06.07.2011, 16:05h
ich finde diesen Hundeführschein vollig unnötig! Meiner Meinung nach sollte "jeder" der sich einen Hund nimmt,verpflichtet werden mit diesem Hund eine gute Hundeschule zu besuchen,damit man von Grund auf lernt richtig mit seinem Hund umzugehen! Macht nochdazu Spass!
Kerstin F. am 02.07.2011, 18:52h
Der Hundeführerschein sollte für JEDEN Hundebesitzer verpflichtend sein genauso wie die Versicherung. Ein Tier ist vor dem Gesetz immer noch eine Sache die andere Sachen beschädigen kann. Beim Auto ist eine Versicherung ja auch verpflichtend!! Wenn ein anderer Hund meinen beißt und ich hohe Tierarztkosten hab und der Besitzer nicht dafür aufkommen kann schau ich blöd aus der Wäsche. Wäre jeder Hund ebenfalls versichert wäre das mit dem Geld wenigstens kein Problem mehr die emotionale Seite und die Schmerzen des armen Hundes werden dadurch natürlich nicht gelindert ist schon klar.
Ebenfalls gibt es keine "Rassen" sondern nur die Rasse Hund!!! Jeder Hund kann aggressiv sein und beißen. Man siehe in der Statistik das sogar der Schäferhund der "bissigste" Hund ist und der steht komischerweise nicht auf der Liste wird ja gern als Polizeihund genommen etc. Ein Chihuahua beißt auch ganz gern mal zu und steht ebenfalls nicht auf der Liste. Klar ist die Beißkraft eine andere keine Frage aber das Potential ist das gleiche!!!! Der Bernhardiner würde noch viel ärgere Wunden reißen und steht ebenfalls nicht auf der Liste .......... das ist reine Willkür und nicht mehr und ich als Nicht-Listenhund-aber-Hundebesitzer fühle mich durch diese Liste (entschuldigung den Ausdruck) einfach nur Verarscht!! Die armen Tiere Peter am 02.07.2011, 07:54h
Es geht meiner Meinung nach in erster Linie um Artgerechte Haltung von Tieren überhaupt.Ich sehe meinen Labradormischlingshund als Partner der viel Auslauf und Bewegung in der Natur braucht. (Ohne Beißkorb und Leine) Diese
ist nur erreichbar, wenn es auch ausreichend Flächen dazu gibt. Ich habe meinen Hund seit er 3 Monate alt war, heute ist er 11Jahre.Von Krankheiten ist er bis heute verschont geblieben, außer einer Vergiftung mit
Schneckenkorn.Er ist sozialisiert im Umgang mit Menschen und anderen Hunden, wobei einzig Schwierigkeiten entstehen können, wenn wir Spaziergängern mit anderen Rüden begegnen, die schon
von weitem schreien, meinen Hund anzuleinen. Ich habe im Laufe der Jahre festgestellt, dass Hunde, bei Begegnungen genau erkennen
ob sie es mit einem Kämpfer zu tun haben, wobei es wiederum auf die Aufgaben ankommt, die ein Hund in seinem gewohnten Umfeld auszuüben hat. Ein Hofbeschützer wird anders reagieren, als ein Partnerhund. Ein Mannstoppender Polizeihund anders als ein Hund der im Umfeld von Kindern aufwächst, die ihre größte Freude daran haben ihn Steckerl abortieren zu lassen.Rassenunabhängig. Herbert Feind am 01.07.2011, 19:12h
Ich bin Besitzer eines neunjährigen Schäferhundes, den ich mit vier Jahren und acht Monaten nach dem Tod meines letzten Schäferhundes von einer Familie holte, die keine Ahnung von Hundeerziehung hatte. Ich habe 1973 einen Begleit- und Schutzhundkurs mit meiner damaligen Schäferhündin absolviert und bin der Meinung, dass ein solcher Kurs angemessen ist. Mein Billy ist heute friedlich und hat bisher noch niemanden gebissen. Dass aber ausgerechnet Schäferhunde in die Kategorie "Kampfhund" aufgenommen werden sollen finde ich absolut übertrieben. Jeder Hund, der nicht erzogen ist, kann irgendwann unverhofft zubeissen - mit teilweise unabsehbaren Folgen. Ob das ein Zwergpinscher ist, der sich im Gesicht eines Kleinkindes verbeisst, oder ein Irischer Wolfshund, der immer als friedlich gilt, im Erschreckensfall jedoch auch unverhofft gefährliche Verletzungen hervorrufen kann. Man (der Gesetzgeber) sollte die "Verhältnismäßigkeit der Mittel im Auge behalten!! Ein Hundeführerschein ist absolut sinnvoll, aber die geplanten Durchführungs- und Vollzugsmaßnahmen sind m. E. völlig übertrieben. Leinen- und Maulkorbzwang reichen mit Sicherheit aus.
L.G. H. Feind Eduard Hager am 29.06.2011, 21:31h
Auf einer Seite ja gut, den hier in Graz ,fällt mir auf, das immer mehr Jugendliche mit solch Hunden der verschiedensten Rassen herumlaufen. Leider muss auch dazu gesagt werden das die wenigsten dieser Hunde auch auf ihre Besitzer hören.
Hoffe das dies beispiel in ganz Öst. Namen macht.
Und weiteres wünsche ich allen Pruflingen gutes gelingen und viel erfolg.
Mensch und Tier gehören zusammen und halten zueinander.
LG. EDI Dr. Eva Maria Quatember am 01.06.2011, 11:34h
Abgesehen davon, dass ein Hund keine Unterlage ist - siehe oben unter "Folgende Unterlagen sind ...mitzubringen" - ist der Artikel sehr informativ. Was ich allerdings auch nach Lesen desselben nicht weiß: Bezieht sich der Hundeführschein auf einen bestimmten Hund und muss man die Prüfung bei der Anschaffung eines neuen "Kampfhundes" wiederholen? Mit besten Grüßen
Eva M.Quatember dan suschni am 01.06.2011, 09:31h
unser Hund ein American Staffordshire Terrier ist 15.5 Jahre alt,hört nicht hat nur eine halbe lunge und bekommt schlecht luft(muss jeden tag pulver einnehmen.mit diesen hund sollte ich die prüfung ablegen.das bitte finde ich sehr belastend für den hund,möglicherweise werde ich keine prüfung machen
