Tierschutz in Wien
 
 
Fahne: Türkei

Türkei

Reise in die Türkei
 
  • EU-Heimtierausweis
  • gültige Tollwutimpfung
  • Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage
  Jungtiere bis 12 Wochen:
 
  • Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
 
Rückreise nach Österreich
 
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784) oder lesbare Tätowierung (ab 7.2011 ist nur noch der Chip gültig)
  • Gültige Tollwutimpfung
  • EU-Impfpass
  • Bereits vor dem Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung mit positivem Ergebnis duchgeführt werden. Ansonsten ist eine Rückreise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von 3 Monaten möglich.
  Jungtiere bis 12 Wochen:
 
  •  Nicht möglich
Einfuhr, Import nach Österreich
 
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784) oder lesbare Tätowierung (ab 7.2011 ist nur noch der Chip gültig)
  • Gültige Tollwutimpfung
  • Tollwut-Antikörperbestimmung mit positivem Ergebnis frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und mindestens 3 Monate vor der Einfuhr
  • Amtstierärztlich bestätigte EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren
 

Jungtiere bis 12 Wochen:

 
  • Einfuhr nicht möglich
Spezielle Erfordernisse
 
  • Keine speziellen Erfordernisse
 
© 2012 Veterinäramt & Tierschutz der Stadt Wien | Impressum | Benutzerhinweise
made_by_artware_PA.png
 
Drei Hunde
Airdale Terrier sitzend
Mohrenköpfchen jung
Afrikanische Elefanten
Katze liegend