Tierschutz in Wien
 
 
Fahne: Malta
EU Fahne

Malta

Reise nach MALTA
 
  • EU-Heimtierausweis
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784)
  • Gültige Tollwutimpfung

Weiters gilt für dieses Land folgende Sonderbestimmung:

Im EU-Heimtierausweis ist zusätzlich vom behandelnden Tierarzt einzutragen:

  • Behandlung gegen Bandwürmer innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor der Einreise
  Jungtiere bis 12 Wochen:
 
  • Nicht erlaubt
Rückreise nach Österreich
 
  • EU-Heimtierausweis
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder lesbare Tätowierung. (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • Gültige Tollwutimpfung
 

Jungtiere bis 12 Wochen:

 
  • Nicht erlaubt
Einfuhr/Import nach Österreich
 
  • EU-Heimtierausweis
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784
  • Gültige Tollwutimpfung
 

Jungtiere bis 12 Wochen:

 
  • EU-Heimtierausweis
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784)
  • Bescheinigung des Amtstierarztes, dass das Tier an seinem Geburtsort gehalten wurde, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen ist; oder es begleitet seine Mutter, von der es noch abhängig ist
Spezielle Erfordernisse
 
  • Nicht bekannt
 
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