Tierschutz in Wien
 
 
Fahne: Israel

Israel

Reise nach ISRAEL
 
  • Einfuhrgenehmigung des Direktors des Veterinär Service im Landwirtschaftsministerium
  • EU-Heimtierausweis
  • gültige Tollwutimpfung nicht älter als ein Jahr
  • Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage
  • Bluttest auf Tollwutantikörper 30 Tage nach der Impfung
  • Erklärung des Besitzers, dass sich das Tier währende der letzten 90 Tage vor der Einfuhr nach Israel unter seiner Obhut befand
  Jungtiere bis 12 Wochen:
 
  • nicht erlaubt
Rückreise nach Österreich
 
  • EU-Heimtierausweis
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • gültige Tollwutimpfung
  • bereits vor dem Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung mit positiven Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist eine Rückreise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von drei Monaten möglich
 

Jungtiere bis 12 Wochen:

 
  • Nicht möglich
Einfuhr/Import nach Österreich
 
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • gültige Tollwutimpfung
  • Tollwut-Antikörperbestimmung mit positivem Ergebnis frühestens 30 Tag nach der Tollwutimpfung und mindestens drei Monate vor der Einfuhr
  • Amtstierärztlich bestätigte EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren
 

Jungtiere bis 12 Wochen:

 
  • Einfuhr nicht möglich
Spezielle Erfordernisse
 
  • Keine bekannt
 
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