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Reise nach ISRAEL |
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- Einfuhrgenehmigung des Direktors des Veterinär Service im Landwirtschaftsministerium
- EU-Heimtierausweis
- gültige Tollwutimpfung nicht älter als ein Jahr
- Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage
- Bluttest auf Tollwutantikörper 30 Tage nach der Impfung
- Erklärung des Besitzers, dass sich das Tier währende der letzten 90 Tage vor der Einfuhr nach Israel unter seiner Obhut befand
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Jungtiere bis 12 Wochen: |
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Rückreise nach Österreich |
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- EU-Heimtierausweis
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
- gültige Tollwutimpfung
- bereits vor dem Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung mit positiven Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist eine Rückreise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von drei Monaten möglich
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Jungtiere bis 12 Wochen:
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Einfuhr/Import nach Österreich |
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- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
- gültige Tollwutimpfung
- Tollwut-Antikörperbestimmung mit positivem Ergebnis frühestens 30 Tag nach der Tollwutimpfung und mindestens drei Monate vor der Einfuhr
- Amtstierärztlich bestätigte EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren
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Jungtiere bis 12 Wochen:
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Spezielle Erfordernisse |
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